# taz.de -- Äußerung zum Schießen auf Flüchtlinge: Keine Ermittlung gegen Petry
       
       > Weil das Grundgesetz „selbst abwegige“ Meinungen erlaubt, wird laut
       > Staatsanwaltschaft nicht gegen die AfD-Vorsitzende ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge? Why not, sagt Frauke Petry
       
       Mannheim afp | Gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry wird wegen ihrer
       Äußerung zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge kein
       Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.
       
       Die Staatsanwaltschaft Mannheim verwies am Mittwoch zur Begründung auf eine
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zur Verbreitung
       nationalsozialistischen Gedankengutes. Demnach können „selbst als abwegig
       und sogar gefährlich empfundene Meinungen“ im öffentlichen Meinungskampf
       noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
       
       Petry hatte angesichts des hohen Flüchtlingszahlen verlangt, es müsse
       verhindert werden, dass weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über
       Österreich nach Deutschland einreisen könnten. Die Polizei müsse dafür
       „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“, sagte sie dem
       Mannheimer Morgen.
       
       Daraufhin wurde Petry von mehreren Bürgern wegen des Verdachts der
       Volksverhetzung und der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten angezeigt.
       
       10 Feb 2016
       
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