# taz.de -- Luft zum Atmen: Sauberes Ultimatum
       
       > Der Umweltverband BUND will die Stadt Hamburg zwingen, ein Urteil zur
       > Luftreinhaltung endlich umzusetzen.
       
 (IMG) Bild: Hamburgs rot-grüner Senat setzt bezüglich Luftreinheit auf Direktmaßnahmen am Bürger.
       
       HAMBURG taz | Für Anwalt Rüdiger Nebelsieck hat Hamburg nur zwei
       Möglichkeiten: Handeln oder Strafe zahlen – und auch handeln. Sollte die
       Umweltbehörde des grünen Senators Jens Kerstan nicht innerhalb von vier
       Wochen glaubhaft machen, dass sie bis zum Juli einen neuen
       Luftreinhalteplan vorlegen wird, werde bei Gericht ein Zwangsgeldantrag
       gestellt. Dieses Ultimatum kündigten der Hamburger Chef des Umweltverbandes
       BUND, Manfred Braasch, und sein Rechtsvertreter Nebelsieck am Dienstag an.
       „Normalerweise respektieren staatliche Stellen rechtskräftige Urteile und
       setzen sie um“, sagte Nebelsieck. Aber hier müsse wohl nachgeholfen werden.
       Zwangsgelder können in beträchtlicher Höhe und pro Tag der Zuwiderhandlung
       verhängt werden.
       
       Das Verwaltungsgericht Hamburg (siehe Kasten) hatte die Stadt auf eine
       Klage des BUND und eines privaten Klägers verurteilt, in den seit 2012
       bestehenden Luftreinhalteplan „Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer
       möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen
       sollen“. Seit 2010 verstößt Hamburg dauerhaft gegen die EU-Grenzwerte für
       die Schadstoffbelastung in der Atemluft. Nach Berechnungen des BUND sind
       mehr als 200.000 HamburgerInnen davon betroffen. Stickstoffdioxid gilt als
       Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
       
       Im Jahresdurchschnitt liegt die Belastung an den Messstationen
       Habichtstraße (Barmbek) und Max-Brauer-Allee (Altona) bei über 60
       Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft, an der Kieler Straße (Stellingen) und
       an der Stresemannstraße (Altona) knapp unter 50 Mikrogramm. Der Grenzwert
       liegt bei lediglich 40 Mikrogramm. Daran hat sich seit 2010 im Grundsatz
       nichts geändert, wenngleich die Umweltbehörde am Dienstag beteuerte,
       bereits an einem neuen Plan zu arbeiten.
       
       Das bestätigt auch Braasch, nur gehe das viel zu langsam und enthalte
       außerdem die falschen Maßnahmen. Nachdem er in der Umweltbehörde
       Akteneinsicht genommen hat, ist der BUND-Chef überzeugt, dass dort „das
       Thema Luftreinhaltung verschleppt wird“. Nach einem internen Zeitplan solle
       ein neuer Luftreinhalteplan nämlich erst im Herbst 2017 vorgestellt werden.
       „Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil: Das ist nicht ‚möglichst schnell‘, wie
       es das Gericht fordert“, so Braasch. Maßnahmen wie „die Verdoppelung des
       Radverkehrs bis 2020“ oder „der Einstieg in Landstrom-Angebote für
       Containerschiffe“, welche die Umweltbehörde am Dienstag anführte, seien
       nicht zielführend. „Es müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden“, sagte
       Braasch und nannte Fahrverbote, Tempolimits und Umweltzone als Beispiele.
       
       Erst kürzlich hatten hessische Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Darmstadt
       wegen unzureichender Bemühungen um die Luftreinhaltung zu Zwangsgeldern und
       „verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ wie „Einführung eines Bürgertickets,
       einer City-Maut und eines Durchfahrtverbots für Dieselfahrzeuge“
       verurteilt. Auf diese Rechtsprechung stützt sich der BUND. „Wir verlangen
       rasch klare Ansagen“, sagte Braasch.
       
       Da gibt es Hoffnung. Jens Kerstan hatte im November 2014 als grüner
       Fraktionschef in der Bürgerschaft das Hamburger Urteil als „Quittung für
       jahrelanges Nichtstun der SPD im Umwelt- und Klimaschutz“ bezeichnet. Da
       kann er ja jetzt als Umweltsenator alles besser machen.
       
       27 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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