# taz.de -- Fehlbildungen im Mutterleib: Es gab nicht nur Contergan
       
       > Dass Duogynon zu Behinderungen bei Kindern führte, ist bisher nicht
       > eindeutig nachzuweisen. Nun liegen der taz interne Dokumente vor.
       
 (IMG) Bild: In Großbritannien wurde Duogynon 1978 wegen Fehlbildungsgefahr vom Markt genommen. In Deutschland war es bis 1981 erhältlich. (Symbolbild)
       
       Es ist eine britische Kinderärztin, die 1967 erstmals über einen möglichen
       Zusammenhang zwischen dem Medikament Duogynon des Arzneimittelherstellers
       Schering und Fehlbildungen bei Ungeborenen schreibt. Kinder kamen mit
       offenen Rücken, Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, deformierten Därmen oder
       Genitalien zur Welt.
       
       Der Verdacht, den viele Mütter der geschädigten Kinder bis heute haben:
       Duogynon könnte Schuld sein an ihrem Leid.
       
       Vertrauliche Dokumente zeigen nun, dass Schering Chemicals Limited, das
       britische Tochterunternehmen des Berliner Pharmakonzerns Schering, damals
       einen externen Statistiker beauftragte, die Ergebnisse der
       Wissenschaftlerin zu überprüfen.
       
       Er befand ihren Bericht für „an sich korrekt“ und riet zu weiteren
       Untersuchungen. Doch die Forschungsabteilung lehnte ab: „Es bestünde die
       Gefahr, daß eine derart ausgedehnte Studie erst recht die Aufmerksamkeit
       auf den Verdacht lenken und so zu unerwünschtem Aufsehen führen würde.“
       
       André Sommer ist einer der Betroffenen, er wird 1976 mit einem verkümmerten
       Penis geboren, seine Harnblase ist außen am Bauch angewachsen. Heute ist er
       39 Jahre alt und will wissen, was diese Fehlbildungen verursacht haben
       könnte. Schätzungsweise gab es europaweit Tausende Betroffene.
       
       Die vertraulichen Dokumente des Pharmakonzerns sind der Öffentlichkeit noch
       nicht zugänglich, über Umwege landeten sie aber bei unserer Autorin Heike
       Haarhoff. In der taz.am wochenende zeichnet sie anhand der Unterlagen das
       Psychogramm einer der einst mächtigsten Firmen der Bundesrepublik, der
       spätestens seit Mitte der sechziger Jahre Zweifel an ihrem Produkt bekannt
       waren. Die sich aber dennoch weigerte, Konsequenzen zu ziehen – vielleicht
       auch, weil sie gewiss sein konnte, gesetzeskonform zu handeln.
       
       ## Detektive in eigener Sache
       
       Duogynon war in den Sechzigern eine Innovation. Der Pharmakonzern Schering
       stellte es als Injektion und Dragee her. Es wurde bei
       Menstruationsstörungen und als hormoneller Schwangerschaftstest empfohlen –
       wenn die Regel nach der Einnahme des Mittels nicht einsetzte, galt die
       Patientin als schwanger.
       
       Zweimal klagte André Sommer als Betroffener gegen die heutige Bayer AG auf
       Akteneinsicht. Zweimal hat er wegen Verjährung verloren. Auch Marie Lyon
       ist auf der Suche nach Erklärungen. Die heute 69-Jährige brachte 1970 ihre
       Tochter Sarah zur Welt, deren linker Unterarm fehlt, die Finger wachsen aus
       dem Ellenbogen. Auch sie hatte während der Schwangerschaft Duogynon
       genommen.
       
       Im Frühsommer 2015 erhalten Sommer und Lyon wegen persönlicher
       Betroffenheit schließlich eine Sondererlaubnis, die mehr als 7.000 Seiten
       mit vertraulicher Korrespondenz des Pharmakonzerns im Landesarchiv Berlin
       einzusehen.
       
       „Duogynon“, sagt André Sommer, „das ist vielleicht ein zweites Contergan.“
       15 Operationen hat er heute hinter sich, allein wegen des künstlichen
       Harnausgangs am Bauch. Sommer will Antworten. Wann hatte Schering erstmals
       Hinweise darauf, dass das Medikament embryonale Fehlbildungen verursachen
       könnte? Und falls es sie gab: Warum nahm der Konzern das Medikament nicht
       früher vom Markt? Warum verbot er nicht den Einsatz als
       Schwangerschaftstest?
       
       Bis heute antwortet der Hersteller nicht auf diese Fragen. Es gibt auch
       keine Rechtsgrundlage, die Antworten zu erzwingen. Denn, das scheint
       unbestritten: Das Unternehmen hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
       
       ## Deutschland hinkte hinterher
       
       Doch die vertraulichen Dokumente zeigen, dass es auch intern Beunruhigung
       über die Wirkung von Duogynon gab. Zwei britische Schering-Mitarbeiter
       forderten in einem Schreiben schon 1968 weitere Untersuchungen. Ohne
       Erfolg. 1975, schrieb einer der beiden erneut an die Muttergesellschaft in
       Berlin: In den „letzten fünf Jahren hat die Arzneimittelüberwachung an
       Schwangeren ergeben, daß bei denen, die einen hormonalen Test gehabt
       hätten, ein relatives Risiko von 5:1 bestehe, ein mißgebildetes Kind zu
       bekommen“.
       
       Und auch als die Pillen 1978 in Großbritannien wegen Fehlbildungsgefahr
       schließlich vom Markt genommen werden, änderte sich in Deutschland wenig.
       Schering nahm für Duogynon nur die Empfehlung als Schwangerschaftstest
       zurück und benannte das Präparat um. Erst 1981 wurde es aus dem Handel
       genommen – mit der Begründung, die Behandlung mit dem Medikament sei
       überholt.
       
       Lesen Sie den Report „Eine einzige Tablette“ und das Interview mit
       Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert in der neuesten Ausgabe der
       [1][taz. am wochenende vom 9./10. Januar.]
       
       8 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ausgabe-vom-9/10-Januar-2016/!161624/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Saskia Hödl
       
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