# taz.de -- Klage wegen Hormonpräparat Duogynon: Bayers blamabler Sieg
       
       > Der Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch ein Hormonpräparat von
       > Bayer ist beigelegt. Die Ansprüche der Opfer sind verjährt, sie zogen die
       > Klage zurück.
       
 (IMG) Bild: Duogynon Opfer wohnen dem Prozess bei (Archivbild).
       
       BERLIN taz | Der jahrelange Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch
       den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon ist beendet: Das
       Kammergericht in Berlin teilte am Montag mit, der Kläger André Sommer habe
       die Berufung gegen die Bayer Pharma AG zurückgenommen. Damit sei das Urteil
       des Berliner Landgerichts aus dem Juli 2012 rechtskräftig. Damals hatte das
       Gericht Sommers Haftungsklage auf 50.000 Euro Schmerzensgeld und
       Schadenersatz bereits zum zweiten Mal abgewiesen: Die Ansprüche seien
       spätestens seit 2006 verjährt.
       
       Der bayerische Grundschullehrer André Sommer, dessen Mutter 1975 Duogynon
       zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte, wollte vor Gericht
       klären lassen, ob das Hormonpräparat verantwortlich war für die
       Missbildungen an Blase und Harnröhre, mit denen er 1976 geboren wurde. Doch
       diese Frage hatte in den diversen Verhandlungen nie eine Rolle gespielt;
       immer nur war es um die Verjährungsfrage gegangen.
       
       „Wegen des erheblichen Prozessrisikos“, sagte Sommer nun, habe er sich
       entschieden, „den zivilrechtlichen Klageweg nicht weiterzugehen“. Die
       Wahrscheinlichkeit, dass auch das Berufungsgericht sich nicht mit der
       inhaltlichen Klärung des Falls befassen könne, sei „zu groß“. Zudem
       erwarteten seine Frau und er ein zweites Kind.
       
       Der Pharmakonzern Bayer weigert sich seit Jahren, seine firmeninternen
       Archive zu Duogynon zu öffnen. Teile dieser Unterlagen lagern derzeit im
       Landesarchiv Berlin und werden frühestens Ende 2020 freigegeben. Ein Anwalt
       des Konzerns betonte immer wieder, Duogynon sei von vielen Behörden geprüft
       worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
       in den 80er Jahren habe die Vorwürfe nicht bestätigt.
       
       Sommer, sein Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann und Hunderte Menschen,
       die ihre angeborenen Behinderungen dem Schwangerschaftstest Duogynon
       zuschreiben, hatten zuletzt Dokumente aus England vorgelegt, die vor einer
       fruchtschädigenden Wirkung von Duogynon bereits Ende der 60er Jahre
       warnten. „Bayer konnte bisher nur durch die Verjährung vor Gericht
       gewinnen, aber nicht durch Fakten oder Studien“, sagte Sommer. Dies sei
       „blamabel für einen Weltkonzern“. Er fordere weiterhin Aufklärung.
       
       10 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
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