# taz.de -- Handelsabkommen Ceta: Nachbesserungen dank Trudeau
       
       > Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen
       > herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.
       
 (IMG) Bild: Der Protest gegen Ceta (und TTIP) war groß – und er hat etwas bewegt
       
       Berlin taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der
       Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue
       kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia
       Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher
       der EU-Kommission der taz.
       
       Im Frühjahr soll das Europäische Parlament den Wirtschaftspakt
       ratifizieren. Ceta gilt als Vorbild für das Freihandelsabkommen TTIP und
       ist ebenso umstritten. Kritiker fürchten unter anderem, dass über die
       bislang vorgesehenen privaten Schiedsgerichte politische Entscheidungen
       ausgehebelt werden.
       
       Das Handelsabkommen sieht bisher vor, dass Konzerne vor diesen privaten
       Schiedsgerichten Schadenersatz einklagen können, wenn politische
       Entscheidungen ihre Gewinnaussichten beeinträchtigen. Solche Klagen haben
       in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Deutschland wird zum
       Beispiel im Moment von Vattenfall wegen des Atomausstiegs verklagt.
       
       In Europa ist im vergangenen Jahr eine große Protestbewegung gegen TTIP und
       Ceta entstanden, die sich unter anderem gegen diese privaten
       Schiedsgerichte richtet. Ein erster Erfolg der Bewegung war eine Resolution
       des Europäischen Parlaments, in der sich die Abgeordneten gegen die
       Schiedsgerichte ausgesprochen haben. Es ist unwahrscheinlich, dass das
       Parlament TTIP und Ceta zustimmen wird, wenn die Abkommen Privatgerichte
       vorsehen.
       
       ## Richter entscheiden, keine Anwälte
       
       Deshalb hat die Kommission ein neues Modell vorgelegt. Danach sollen nicht
       mehr private Schiedsrichter – meist Anwälte aus Großkanzleien – über Klagen
       entscheiden, sondern Richter. Anders als bisher soll es auch eine
       Revisionsinstanz geben.
       
       Die EU-Kommission hatte immer erklärt, Ceta könne nicht nachverhandelt
       werden. An dieser Haltung hält sie fest. Es handele sich bei den Gesprächen
       über die Schiedsgerichte ausdrücklich nicht um formelle Nachverhandlungen,
       hieß es. „Alles andere wird nicht angefasst.“
       
       Formal löst die Kommission das, indem sie die Gespräche über den
       Investitionsschutz als Teil der aktuellen „Feinabstimmung“ deklariert. In
       die Feinabstimmung soll auch die neue Haltung der EU zu
       Investitionsstreitigkeiten einfließen. „Wir sind uns darüber bewusst, dass
       diese Modifikationen entscheidend für die Ratifizierung von Ceta ist“,
       sagte der Sprecher.
       
       ## Campact traut dem Braten nicht
       
       Die in Aussicht gestellten Änderungen seien eine „strategische Finte“,
       sagte Maritta Strasser, Freihandelsexpertin der Organisation Campact, die
       maßgeblich die Großdemonstration gegen TTIP und Ceta im Oktober in Berlin
       organisiert hat. „Die Änderungen dienen nur dazu, die Akzeptanz für das
       Abkommen zu erhöhen, ohne etwas substanziell zu verändern“, erklärte sie.
       Eine neue Variante des Investitionsschutzes ändere nichts an dem
       eigentlichen Problem. „Es bleibt bei einer exklusiven
       Parallelgerichtsbarkeit für Unternehmen“, kritisierte sie.
       
       Allerdings wäre Ceta für Strasser und ihre MitstreiterInnen auch dann nicht
       akzeptabel, wenn die EU und Kanada komplett auf den Investitionsschutz
       verzichten würden. Ihre Kritik reicht weit darüber hinaus. Für falsch
       halten sie beispielsweise die vorgesehene regulatorische Kompensation, die
       eine Anhörung von Unternehmen vor Gesetzesvorhaben vorsieht.
       
       16 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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