# taz.de -- Erfolgreiches Dealerpärchen vor Gericht: Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?
       
       > Es war zuerst nur Gefälligkeit, um die Gäste ihrer…
       
 (IMG) Bild: So siehts aus: Crystal Meth, sichergestellt von der Polizei.
       
       Ursprünglich berichtete die taz unter der Überschrift „Poppers? Und habt
       ihr Crystal Meth?“ über einen Prozess gegen zwei Angeklagte, die mit Drogen
       gehandelt haben sollen. Die Berichterstattung gab indes Anlass für eine
       öffentliche Rüge des Presserats im Juni 2018, die wir hiermit publizieren.
       
       Der Deutsche Presserat hat gegen die taz eine Rüge ausgesprochen. Die taz
       hatte am 14.12.2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal
       Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei
       Angeklagten berichtet, da diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß
       relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der
       Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche
       Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion die
       presseethische Grenze zum Recht der Angeklagten auf informationelle
       Selbstbestimmung überschritten.
       
       14 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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