# taz.de -- Gesetzentwurf zu Leiharbeit: Unzufrieden sind alle
       
       > Arbeitsministerin Andrea Nahles will Leiharbeit und Werkverträge
       > regulieren. Mit ihrem Entwurf macht sie es aber niemandem recht.
       
 (IMG) Bild: Mit Zeit- oder Werkvertrag? Arbeiter auf einer Baustelle in Brandenburg.
       
       Berlin taz | Den einen ist es ein bisschen zu wenig, den anderen viel zu
       viel. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu einer
       vorsichtigen Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen stößt weder bei
       den Gewerkschaften noch bei den Arbeitgebern auf Begeisterung.
       
       Während der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann ihn als „nicht ausreichend“
       bezeichnete, sprach Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer von einem „Angriff auf
       die moderne, arbeitsteilige Wirtschaft“. Mit ihrem Gesetzentwurf, den sie
       Anfang der Woche ans Kanzleramt zur regierungsinternen Abstimmung schickte,
       geht Nahles ihr drittes größeres Reformprojekt an – nach Mindestlohn und
       Rente mit 63 für langjährig Beschäftigte.
       
       Nach den Vorstellungen der Sozialdemokratin sollen Unternehmen künftig
       LeiharbeiterInnen grundsätzlich nur noch 18 Monate lang beschäftigen
       dürfen. Allerdings sehen ihre Pläne Ausnahmen für den
       öffentlich-rechtlichen Bereich sowie Religionsgemeinschaften inklusive
       ihrer Einrichtungen vor.
       
       Außerdem sollen auch Tarifpartner eine längere Verleihdauer vereinbaren
       können. „In tarifgebundenen Unternehmen sind damit längere Einsatzzeiten
       von über 18 Monaten möglich“, heißt es in dem 33 Seiten umfassenden Papier,
       das sich eng an den schwarz-roten Koalitionsvertrag hält.
       
       ## Noch mehr Ausnahmen
       
       In der Regel nach neun Monaten soll für LeiharbeiterInnen „Equal Pay“
       gelten. Sie sollen dann also nicht mehr weniger verdienen dürfen wie
       Stammbeschäftigte – zumindest theoretisch. Denn sofern sie nicht tariflich
       geregelt sind, werden freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers wie
       Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht eingerechnet. Darüber hinaus soll es
       auch hier Öffnungsklauseln für tarifliche Lösungen geben, die dem
       Arbeitgeber eine gleiche Bezahlung erst nach zwölf Monaten möglich machen
       würden.
       
       Ausdrücklich untersagt werden soll, LeiharbeiterInnen als
       StreikbrecherInnen einzusetzen: „Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht
       tätig werden lassen, soweit sein Betrieb unmittelbar durch einen
       Arbeitskampf betroffen ist“, heißt es in dem Entwurf.
       
       Dass die IG Metall trotzdem unzufrieden ist, liegt zuvorderst an den aus
       ihrer Sicht halbgaren Regelungen im Bereich Werkverträge. Viel mehr, als
       den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen, „den zeitlichen Umfang des
       Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben“ von
       Werkvertragsbeschäftigten gegenüber dem Betriebsrat offenzulegen, ist
       Nahles hierzu nicht eingefallen.
       
       ## Kein Mitspracherecht
       
       Eine Mitspracherecht sieht sie nicht vor. „Insbesondere die Vorschläge
       gegen den Missbrauch von Werkverträgen sind halbherzig und völlig
       unzureichend, um Lohndumpingstrategien entgegenzutreten“, sagte
       IG-Metall-Chef Hofmann. Kritisch sieht die IG Metall auch, dass Nahles
       darauf verzichtet hat, eine Grenze zu ziehen, die eine dauerhafte Besetzung
       von Arbeitsplätzen durch Leiharbeiter verhindert.
       
       Die Arbeitgeber sehen hingegen die Tarifautonomie eingeschränkt und
       beklagen, dass Werkverträge und Zeitarbeit „in erheblichen Umfang“
       eingeschränkt würden.
       
       „Der Gesetzgeber sollte sich davor hüten, zu viele Steine in die Tarifboote
       zu legen, weil sie sonst untergehen“, warnte der Hauptgeschäftsführer des
       Interessenverbandes Zeitarbeitsunternehmen, Werner Stolz. „Ich kann mir
       beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Koalition einen solchen
       praxisfremden, hochbürokratischen und in der Sache unsinnigen wie
       undurchführbaren Gesetzentwurf beschließen wird“, sagte
       Arbeitgeberpräsident Kramer.
       
       19 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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