# taz.de -- Neues Gesetz gegen Leiharbeit: Strengere Regeln, aber nicht wirksam
       
       > Missbrauch von Leiharbeit soll künftig durch ein neues Gesetz vermieden
       > werden. Die Opposition fürchtet, dass sich nicht viel ändern wird.
       
 (IMG) Bild: Hängen gelassen. Wie groß der Nutzen des neuen Zeitarbeitsgesetzes für die Arbeitnehmer wirklich ist, ist fraglich
       
       Berlin epd | Für Leiharbeit und Werkverträge gelten künftig strengere
       Regeln. Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Freitag in
       Berlin das Gesetz verabschiedet, das die Ausnutzung von Leih- und
       Werkvertragsarbeitern als billige Arbeitskräfte verhindern soll. Die
       Opposition stimmte gegen das Gesetz. Sie befürchtet, dass sich die
       Situation der Betroffenen kaum verändern wird. Auch der Wissenschaftliche
       Dienst des Bundestages beurteilt die Regelung kritisch. Er sieht
       Schlupflöcher für Arbeitgeber.
       
       Künftig sollen Leiharbeiter nach neun Monaten in einem Unternehmen den
       gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Die Hälfte aller
       Leiharbeiter sei aber weniger als drei Monate in einem Unternehmen tätig,
       kritisierten Linke und Grüne. Ihnen helfe ein „Equal Pay“ nach neun Monaten
       nicht.
       
       Die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitern wird mit dem Gesetz auf
       anderthalb Jahre beschränkt. Danach muss die Firma sie übernehmen. Sie
       dürfen außerdem nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Für tariflich
       gebundene Arbeitgeber gibt es Öffnungsklauseln. Bei ihnen dürfen
       Zeitarbeiter auch länger als 18 Monate im Einsatz sein, wenn dies tariflich
       vereinbart ist. Auch vom „Equal Pay“ nach neun Monaten dürfen sie unter
       bestimmten Bedingungen abweichen.
       
       Über das Gesetz hatten SPD und Union lange verhandelt. Die federführende
       Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) freute sich über den
       Bundestagsbeschluss. „Wir sorgen dafür, dass gute Arbeit auch fair bezahlt
       wird“, sagte sie. Die Leiharbeit werde wieder auf ihre Kernfunktion
       beschränkt. Eigentlich ist sie dazu da, Auftragsspitzen in Unternehmen
       abzufedern.
       
       ## Gesetz könnte durch Rotation umgangen werden
       
       Ob das von Nahles angestrebte Ziel erreicht wird, wird nicht nur von der
       Opposition kritisch beurteilt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags
       kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kernpunkte durch
       sogenannte Rotationsregelungen umgangen werden könnten. So könnte das
       „Equal Pay“ durch die Abwechslung von zwei Leiharbeitern in zwei Betrieben
       für jeweils sechs Monate ausgehebelt werden. „Insoweit wird die
       betriebliche Praxis zeigen müssen, inwieweit die Regelungen des
       Änderungsentwurfs Umgehungen des Equal Pay tatsächlich verhindern“, heißt
       es in dem Gutachten, über das zuerst die Süddeutsche Zeitung
       (Freitagsausgabe) berichtete und das auch dem Evangelischen Pressedienst
       (epd) vorliegt.
       
       Das gleiche gilt demzufolge für die maximale Entleihdauer von 18 Monaten.
       Auch hier könnten Arbeiter rotieren. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate
       Müller-Gemmeke forderte daher, die Frist an den Arbeitsplatz und nicht an
       den Leiharbeiter zu knüpfen.
       
       Mit dem Gesetz soll außerdem der Missbrauch von Werkverträgen zum
       Lohndumping verhindert werden. Wenn angeblich selbstständige
       Werkvertragsarbeiter wie normale Arbeitnehmer eingesetzt werden, liegt ein
       Missbrauch vor. Bisher war es für die Vertragsfirmen möglich, dies
       nachträglich zu Leiharbeit umzudeklarieren und dadurch Strafen zu entgehen.
       Das geht künftig nicht mehr.
       
       Betriebsräten werden mehr Informationsrechte über die
       Werksvertragsverhältnisse im Betrieb eingeräumt. Die Gewerkschaften
       bemängeln aber, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf Druck
       der Arbeitgeber und der Union ihre Pläne für eine enge Definition von
       Werkverträgen wieder abschwächen musste, was Sanktionen erschwert.
       
       21 Oct 2016
       
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