# taz.de -- Ausbildung in der Pflege: Noch immer kein Tarif für alle
       
       > Ver.di und die „Tarifgemeinschaft Bremen“ wollen einen
       > allgemeinverbindlichen Tarif für Altenpflege-Azubis. Dafür ernten sie
       > Gegenwind.
       
 (IMG) Bild: Ob Azubis in der Altenpflege tariflich bezahlt werden, soll nicht länger Glückssache sein.
       
       Lange Arbeitszeiten, miese Bezahlung – der Pflegeberuf hat ein schlechtes
       Image. Um eine Ausbildung in der Altenpflege attraktiver zu machen, hat im
       März die „Tarifgemeinschaft Pflege Bremen“ in Zusammenarbeit mit Ver.di den
       ersten Tarifvertrag für Azubis unterzeichnet. Der soll nun nach deren
       Willen allgemeinverbindlich werden – doch die Sitzung des Tarifausschusses
       endete am Mittwoch ohne Ergebnis.
       
       Dabei gibt es Handlungsbedarf: Bis zum Jahr 2030 werden im Land Bremen rund
       3.000 zusätzliche Kräfte in der Altenpflege benötigt. 15 Bremer Träger von
       Pflegeheimen und -diensten haben deswegen den Tarifvertrag unterzeichnet.
       Weitere Träger sind zwar nicht Mitglied des Tarifverbundes, folgen ihm
       aber.
       
       „Der größte Teil sieht die Notwendigkeit für die Aufwertung der Ausbildung,
       aber noch immer zahlt ein Teil ihren Pflegeschülern bis zu 20 Prozent
       weniger“, sagt Ver.di-Sekretär Uwe Schmid. Deswegen haben die
       Tarifgemeinschaft und Ver.di die sogenannte Allgemeinverbindlichkeit (AVE)
       beantragt: Wird die gewährt, gelten die für die Azubis ausgehandelten
       Vergütungs- und Urlaubsregelungen auch für alle bisher nicht
       tarifgebundenen Bremer Altenpflegeeinrichtungen.
       
       Um die AVE vom Arbeitssenator zu erhalten, muss ihr eine Mehrheit des
       Tarifausschusses zustimmen – und der tagte am gestrigen Mittwoch.
       Paritätisch besetzt mit jeweils drei Arbeitgeber- und drei
       Arbeitnehmervertretern, konnte er sich aber nicht einigen: Die Entscheidung
       ist auf den ersten Dezember vertagt worden.
       
       Wichtigste Voraussetzung für eine AVE ist das öffentliche Interesse: Das
       liegt laut Tarifvertragsgesetz vor, wenn durch sie die „Funktionsfähigkeit
       der gemeinsamen Einrichtung gesichert werden soll“ und wenn „die Mehrheit
       die Minderheit strukturiert“. Letzteres ist der Fall, da der größte Teil
       der Bremer Pflegeeinrichtungen dem Tarifvertrag mindestens folgt, aber
       sowohl dieser Punkt als auch die Frage nach der Sicherung der
       Funktionsfähigkeit wurde kontrovers diskutiert.
       
       Denn die Arbeitgebervertreter argumentierten, dass eine AVE genau deswegen
       nicht notwendig sei, weil ohnehin nahezu alle Azubis nach Tarif bezahlt
       würden: Ohne eine angemessene Vergütung sei es ohnehin zu schwer,
       Auszubildende zu bekommen. Eine AVE ginge lediglich zu Lasten kleiner
       Betriebe, die sich auf dem Markt noch nicht behaupten könnten.
       
       Während diese Argumentation von Seiten der Arbeitgeber zu erwarten war,
       überraschten im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung zwei Wortmeldungen:
       So bezeichnete ein Vertreter des ambulanten Pflegedienstes „Zentrale Pflege
       Bremen“ eine AVE als „überflüssig“ – obwohl das Unternehmen selbst Mitglied
       der Tarifgemeinschaft ist.
       
       Und auch Andrea Hugo, die einen Pflegedienst betreibt, sprach sich gegen
       die AVE aus: „Warum muss etwas geregelt werden, das in Bremen hervorragend
       funktioniert?“, fragte sie. Dabei ist Hugo Mitinitiatorin des Bündnisses
       „Pflege steht auf“, das immer wieder auf das angeschlagene Image der
       Pflegeberufe und Fachkräftemangel hinweist.
       
       Von momentan rund 300 AltenpflegeschülerInnen in Bremen erhalten nur 181
       den ausgehandelten Tarif. Warum also sogar aus den „eigenen Reihen“ eine
       AVE abgelehnt wird, kann Schmid sich nicht erklären. Er ist aber
       optimistisch: „Dass sie nicht abgebügelt, sondern die Beratung vertagt
       wurde, ist ein gutes Zeichen.“
       
       Und ein Wichtiges für die Zukunft: Denn ein Tarifvertrag für Azubis soll
       nur der erste Schritt gewesen sein. Die Tarifgemeinschaft möchte auch einen
       für Pflegekräfte – und der sollte in einem nächsten Schritt ebenfalls
       allgemeinverbindlich werden.
       
       5 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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