# taz.de -- Kolumne Gott und die Welt: Leere Hände, leere Debatte
       
       > Ein Imam wollte Julia Klöckner nicht die Hand schütteln. Warum auch immer
       > – aber mit fehlender Treue zur Verfassung hat das nichts zu tun.
       
 (IMG) Bild: Ready for Shake-off: So weit haben es Klöckner und der Imam nicht gebracht.
       
       Vermeintlich Empörendes hatte die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende
       Julia Klöckner, eine bekennende evangelische Christin, mitzuteilen: Nach
       ihrer Ankündigung, ein von Muslimen belegtes Flüchtlingslager zu besuchen,
       habe der dort amtierende Imam mitteilen lassen, ihr aus religiösen Gründen
       nicht die Hand geben zu können – woraufhin Klöckner ihren Besuch absagte.
       Als diese Episode in einer Talkshow zum Besten gegeben wurde, berichtete
       die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Sylvia Löhrmann, ihr sei
       dasselbe mal mit einer Gruppe orthodoxer Juden geschehen.
       
       Nach kurzem Schweigen erörterte die Talkrunde dann umso lebhafter die
       Frage, ob die Weigerung frommer Männer, Frauen die Hand zu geben, ein
       Indikator mangelnder Integrationswilligkeit sei. Damit wurde das
       Händeschütteln zwischen Männern und Frauen als Beweis dafür, die
       Werteordnung Deutschlands, ja das Grundgesetz anerkannt zu haben,
       inthronisiert. Das heißt jedoch umgekehrt: Männer, die sich aus religiösen
       wie auch immer verqueren Keuschheitsvorstellungen heraus weigern, Frauen
       die Hand zu geben, beweisen damit die deutsche Verfassung und ihr höchstes
       Prinzip, die „Würde des Menschen“ nicht achten zu wollen.
       
       Aber was steht tatsächlich in Artikel 1 des Grundgesetzes?
       
       „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
       ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
       
       (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
       unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
       Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
       
       (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
       und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
       
       Die Würde des Menschen zu schützen, verpflichtet gemäß unserer Verfassung
       zuallererst den deutschen Staat und seine Institutionen, nicht aber den
       einzelnen Bürger. Menschen, die die Würde anderer durch Schmähungen oder
       Beleidigungen herabsetzen, sind ein Fall fürs Strafgesetz, nicht für die
       Verfassungsgerichte oder gar für das Völkerstrafgesetz. Ja, auch einzelne
       Personen, Gruppen, Parteien können sich verfassungswidrig verhalten – das
       mühsame NPD-Verbotsverfahren zeigt etwa, wie schwierig der Nachweis im
       Einzelfall ist. Indem Menschen sich aber weigern, anderen die Hand zu
       reichen, verstoßen sie schlimmstenfalls gegen Umgangsformen, nicht aber
       gegen ominöse „Werteordnungen“ oder gar die Verfassung.
       
       Schnell zeigt sich, dass in den aufgeregten Debatten darüber, ob
       Einwanderer oder Flüchtlinge tatsächlich die „Leitkultur“ oder die
       „Werteordnung“ dieses Landes akzeptieren, die meisten jener, die
       Immigranten auf eine „Werteordnung“ verpflichten wollen, einem
       Missverständnis unterliegen: zwischen Verfassungsprinzipien hier und mehr
       oder minder beliebigen Umgangsformen oder Konventionen dort.
       
       ## Es gibt keine „Parallelgesellschaft
       
       Daher besteht auch nicht der geringste Grund, den schon vor Jahren zu Recht
       kritisierten Begriff der „Leitkultur“ zu rehabilitieren. Er ist ebenso
       unsinnig wie der pseudosoziologische Begriff der „Parallelgesellschaft“.
       Ja, es gibt Subkulturen, deren alltägliche Umgangsformen sich von denen der
       Mehrheit unterscheiden, aber keine „Parallelgesellschaft“. Schlicht
       deshalb, weil es – wie zumal die systemtheoretische Soziologie Niklas
       Luhmanns gelehrt hat – nur eine einzige „Gesellschaft“ als jenes soziale
       System, das alle anderen sozialen Systeme in sich einschließt, gibt.
       
       Aber was ist es dann, mögen besorgte BürgerInnen fragen, was am Ende die
       deutsche Gesellschaft zusammenhält oder zusammenhalten wird? Dann aber ist
       zurückzufragen: Was heißt hier eigentlich „Zusammenhalt“ und worin besteht
       er? In einer niedrigen Kriminalitäts-, Krankheits- und Suizidquote oder
       geringen Scheidungsrate? Oder gar in nur geringen Einkommensunterschieden
       zwischen den am besten und den am schlechtesten Verdienenden? Und was hat
       oder hätte dies alles mit Immigranten oder Flüchtlingen zu tun? In welchen
       Bereichen sie über oder unter dem Durchschnitt entsprechender
       Krisenindikatoren im Vergleich zur seit Längerem ansässigen Bevölkerung
       lägen?
       
       Was auch immer die Verweigerung eines Händedrucks ausdrücken mag – mit
       fehlender Treue zur Verfassung und den rechtlichen Prinzipien einer
       liberalen Gesellschaft hat das rein gar nichts zu tun. Im Gegenteil:
       PolitikerInnen, die andere über die Kenntnis der Umgangssprache und
       Gesetzestreue hinaus zu irgendwelchen Konventionen zwingen wollen und dies
       als „Integration“ preisen, erweisen sich als das, was sie doch bekämpfen
       wollen: als illiberal!
       
       7 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Micha Brumlik
       
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