# taz.de -- Streit ums Prostituiertenschutzgesetz: Von Ländern und Liebesdiensten
       
       > Im Prostituiertenschutzgesetz ist die zwangsweise Gesundheitsberatung für
       > SexarbeiterInnen vorgesehen. Muss der Bundesrat zustimmen?
       
 (IMG) Bild: Fickt der Bundesrat mit? Bett in einem Berliner Bordell.
       
       Freiburg taz | Prostitution ist ein heißes Eisen in der Koalition. Über ein
       Jahr wurde um einen Kompromiss gerungen, der jüngst in einen Gesetzentwurf
       von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mündete. Doch nun wollen
       grüne Landesministerinnen mitreden, weil das Gesetz im Bundesrat
       zustimmungspflichtig sei. Möglicherweise scheitert das Gesetz am Ende ganz.
       
       Wer ein Bordell oder Ähnliches betreibt, braucht demnach künftig eine
       Erlaubnis, die er aber nur bekommt, wenn er als „zuverlässig“ gilt.
       Ausgeschlossen ist dies, wenn jemand in den letzten fünf Jahren wegen eines
       Verbrechens oder eines Sexualdelikts verurteilt wurde. Auch baulich werden
       anspruchsvolle Regeln definiert, etwa muss es in jedem Raum ein
       „Notrufsystem“ geben.
       
       Prostituierte sollen sich außerdem künftig vor der Arbeitsaufnahme bei den
       Behörden anmelden müssen. Die Anmeldung gilt zwei Jahre, aber nur für
       bestimmte Orte. Eine reisende Prostituierte muss sich deshalb an jedem Ort
       neu anmelden. Die Anmeldebescheinigung muss bei der Arbeit mitgeführt
       werden.
       
       Außerdem müssen Prostituierte künftig jährlich eine Gesundheitsberatung
       absolvieren. Dabei werden sie nicht untersucht, sondern erhalten
       Informationen über Krankheiten, Verhütung und gesunde Ernährung.
       
       Anmelde- und Beratungspflicht dienen dazu, mit den Prostituierten ins
       Gespräch zu kommen, ihnen Angebote zu machen und Informationen zu
       übergeben. Sie sollen immer wieder Gelegenheit haben, eine eventuelle
       Zwangslage zu offenbaren.
       
       ## „Stigmatisierung und Ausgrenzung“
       
       Nach einer Länderumfrage des Berliner Tagesspiegel sind derzeit nur fünf
       der 16 Bundesländer für das Gesetz, aber sieben dagegen. Vor allem grün
       mitregierte Länder kritisierten eine „Stigmatisierung und Ausgrenzung“ der
       Prostituierten und den Aufbau einer Prostitutionsbürokratie. Laut Spiegel
       lehnen alle Länder außer Bayern die geplante Gesundheitsberatung ab. Falls
       das Gesetz zustimmungspflichtig ist, hätte die Regierung also wohl ein
       Problem.
       
       Seit der Föderalismusreform 2006 benötigen Bundesgesetze, die den Ländern
       Kosten verursachen, die Zustimmung des Bundesrats. Konkret geht es um
       Gesetze, die die Länder „zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten
       Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten“
       verpflichten (Artikel 104a Grundgesetz).
       
       Als ein Beispiel wurde einst die Einführung einer Schuldnerberatung
       genannt. Dementsprechend spricht viel dafür, dass der Bundesrat auch
       zustimmen muss, wenn die Länder eine Gesundheitsberatung für Prostituierte
       aufbauen müssen.
       
       ## Emanzipationsministerin kompromissbereit
       
       Die Bundesregierung sieht das allerdings anders. „Zum jetzigen Zeitpunkt
       gehen wir davon aus, dass der Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes
       nicht zustimmungsbedürftig ist“, sagte eine Sprecherin von
       Familienministerin Schwesig auf Anfrage.
       
       Relevant ist die Zustimmungsbedürftigkeit freilich nur, wenn am Ende im
       Bundesrat die nötige Mehrheit für das Gesetz nicht zusammenkommt und das
       Gesetz dennoch in Kraft tritt. Dann können übergangene Länder das
       Bundesverfassungsgericht anrufen. Auch Bordellbetreiber und Prostituierte,
       in deren Rechte eingegriffen wird, könnten reklamieren, dass das Gesetz
       nicht ordnungsgemäß zustande kam.
       
       Um zu verhindern, dass das Gesetz am Ende in Karlsruhe ganz scheitert,
       könnte die Große Koalition also durchaus noch mit widerspenstigen Ländern
       verhandeln. Die grüne NRW-Emanzipationsministerin Barbara Steffens ist
       durchaus kompromissbereit. Eine Genehmigungspflicht für Bordelle würde sie
       mittragen, wenn zugleich auf Anmeldepflicht und Zwangsberatung für
       Prostituierte verzichtet wird.
       
       8 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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