# taz.de -- Diskussion um Film über Fritz Bauer: Die Denunziation
       
       > Der Film über das Leben des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer missfällt
       > einigen – weil er dessen Homosexualität erörtert. Dabei ist das gut so.
       
 (IMG) Bild: Burghart Klaußner als Fritz Bauer in „Der Staat gegen Fritz Bauer“.
       
       Zu Recht findet [1][Lars Kraumes Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“] viel
       Lob. Der Regisseur, so beispielsweise Verena Lueken in der FAZ, mache
       „diesen Mann zu einem deutschen Helden“.
       
       Nur ein Kritiker hat einen tragenden Teil des Films – der sich ja nicht als
       Doku ausgibt – scharf moniert. Und diese Kritik verdient, näher beleuchtet
       zu werden, denn sie steht beispielhaft für eine Diskretion im Hinblick auf
       Privates, die tatsächlich das Tragödische am Persönlichsten zu verschweigen
       sucht. Den Opfern dieser Kritik wird, mit anderen Worten, ein Schutz
       angediehen, der mehr beredtem Schweigen gleichkommt.
       
       Konkret: Adam Soboczynski schrieb in der vorigen Woche in der Zeit, dass
       der Film okay sei – aber Lars Kraume hätte auf keinen Fall erwähnen sollen,
       dass Fritz Bauer ein schwuler Mann war. Da man es nicht genau wisse, dürfe
       damit auch nicht spekuliert werden – so sei aus „wohlkalkulierten
       Mischungsgründen“ der Film „mit einem Sexualdrama unterlegt“ worden.
       
       Dass man in einem Film darf, was eine Dokumentation verbietet – nämlich
       Faktenpräzision nicht zu gewährleisten –, versteht sich von selbst. Der
       Konflikt jedoch, um den es geht, reicht tiefer, der Zeit-Redakteur schreibt
       in starker Tradition, die bis in die Siebzigerjahre reicht: Darf man die
       Homosexualität erwähnen? Die einen sagen, das sei rufschädigend; die
       anderen sagen, dass es früher so gewesen sei, aber heute nicht mehr gelten
       kann.
       
       Diese Pseudodiskretion in Sachen Fritz Bauer reicht auch ins Jahr 2009
       zurück. Irmtrud Wojak veröffentlicht die erste Biografie zu diesem
       nobelsten Juristen der frühen Nachkriegszeit. Die Autorin bringt es in
       ihrer ursprünglich als Habilitationsschrift verfassten Arbeit fertig, weder
       das Jüdischsein Fritz Bauers zu thematisieren noch dessen Homosexualität.
       
       ## Eine bizarr lückenhafte Arbeit
       
       In Wojaks Werk findet sich viel Würdigung der Strafverfolgung von NS-Taten
       und -Tätern, aber fast nichts dazu, dass Bauer keineswegs hauptsächlich zum
       Nationalsozialismus arbeitete, sondern auch der wichtigste und
       kämpferischste Jurist in höherem Rang zu sexualpolitischen Fragen war.
       
       Er hat hierzu Aufsätze sonder Zahl veröffentlicht, Bücher (mit Hans Giese,
       Theodor W. Adorno you name it), versuchte, so gut es ging, das NS-Recht
       etwa zum Paragrafen 175 (Komplettverbot männlicher Homosexualität) zu
       unterminieren (und meist war es nicht möglich). Wojak hat, zumal im
       Hinblick auf den Anspruch, eine Biografie zu verfassen, eine bizarr
       lückenhafte Arbeit vorgelegt: Sie geht schlicht an der zeithistorischen
       Person vorbei.
       
       Anders machte es der SZ-Redakteur und Jurist Ronen Steinke. In seinem Buch
       „Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht“ schrieb er 2013 eine zweite
       Biografie über diesen deutschen Nachkriegshelden. Sein Anspruch: endlich,
       anders als Wojak, eine echte Würdigung Bauers der Öffentlichkeit
       vorzulegen. Und Steinke schafft es, Bauer sowohl mit seinen
       jüdisch-familiären Prägungen zu charakterisieren als auch als Mann im
       Privaten, der im Kopenhagener Exil von der dänischen Fremdenpolizei bei
       einem schwulen Kontakt beobachtet wird.
       
       ## „Bedrohung einer institutionellen Ordnung“
       
       Der Autor räumt ein, dass die Polizeiakten nicht stimmen müssen, aber
       weshalb sollten sie gefälscht sein, zumal Bauer die Echtheit der „Tat“
       bestätigte – Homosexualität war in Dänemark nicht mehr verboten, anders als
       in Deutschland waren entsprechende Strafparagrafen 1933 getilgt worden?
       
       Auch die anderen Umstände des Lebens Fritz Bauers in den fünfziger Jahren
       bis zu seinem Tod 1968 deuten nicht darauf hin, dass der
       Generalstaatsanwalt fälschlich als Homosexueller inkriminiert wird.
       Details, die Steinke ausgegraben hat, deuten stark an, dass Bauer aus purer
       Angst vor Angreifbarkeit durch die Justiz, schlicht aus Furcht vor
       Gefängnisstrafen, auf Sexuelles in Zweisamkeit verzichtet hat.
       
       Überliefert sind intensive Freundschaft mit jungen Kollegen, mit dem Sohn
       des Filmantisemiten Veit Harlan, Thomas; Reisen in die Schweiz,
       Debattenengagement gegen die christliche Raserei im Sexualstrafrecht: Und
       mit den Anhaltspunkten lässt sich wenigstens denken, es könnte auch ein
       schwuler Held sein – wobei man natürlich früher nicht schwul gesagt hätte,
       sondern „175er“, „Hinterlader“ oder „warmer Bruder“, das klingt nämlich
       gleich verächtlicher, aus den Lebensmöglichkeiten stoßender.
       
       So war das damals. Und heute? Adam Soboczynski schreibt am Ende seiner
       Rezension, Adorno wie Bauer hätten die Studentenbewegung gefürchtet, weil
       sie eine „Bedrohung einer institutionellen Ordnung“ sei, „die das Private
       vor dem Öffentlichen und die Intimität vor der Entblößung schützt“.
       
       ## „Stichhaltige“ Argumente
       
       Das ist ein demagogischer Kniff, denn Filmregisseur Kraume wie auch Autor
       Steinke haben nirgends Bauers Intimität enthüllt. Nichts erfahren wir – und
       das ist auch gut so – von erotischen Vorlieben Bauers. Dass er als ziemlich
       einsamer Held im postnazistischen Justizapparat der Bundesrepublik aber an
       den Möglichkeiten eines Liebeslebens schon im Hinblick auf Strafparagrafen
       scheitern musste, liegt auf der Hand – und enthüllt nur, dass es ein
       demokratisches Deutschland gab, das Homosexuelle verfolgte wie die Nazis
       (minus KZ, klar, aber inklusive Gefängnisstrafen, Verfolgungsandrohung und
       Erpressungspotenzialen).
       
       In der Zeit veröffentlichte der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo
       Cristoforo Rautenberg im November voriges Jahres einen glühend-wütenden
       Text, scheinbar im Sinne des Andenkens an den Juristen, der es mit der
       Nazihydra in der Bundesrepublik aufnahm: „Ohne stichhaltige Beweise“ werde
       „die Mutmaßung“ geäußert, Bauer sei schwul gewesen, habe aber seine
       Sexualität erzwungenermaßen nicht ausgelebt.
       
       Was, fragt man sich, tut das zur Sache? Ja, was könnte denn stichhaltig
       sein? Schlüpfrige Fotografien? In dem Wunsch nach Beweisen enthüllt sich
       der Wunsch, an Schlüpfrigem teilhaben zu können – das aber ist die
       Emotionalität eines Rechtsempfindens, das mentalitär in den fünfziger bis
       sechziger Jahren fußt.
       
       ## Der Film lohnt sehr
       
       In Soboczynskis wie Rautenbergs Text, in der Kritik an der biografischen
       Ausstellung zu Fritz Bauer am gleichnamigen Institut in Frankfurt am Main,
       die der damalige Institutsdirektor Raphael Gross souverän zurückwies,
       schimmert der übelste Verrat an der Arbeit Fritz Bauers durch: Indem man
       scheinbar sein Privates schützt, wird der Grund für die Diskretion, die
       potenzielle Denunziation, als Denunziatorisches lebendig gehalten. Solche
       Fürsprecher hat der Held der Nachkriegszeit nicht verdient.
       
       Der Film lohnt sehr. Verena Lueken schrieb in der FAZ: „Darum ging es Fritz
       Bauer. Um Lebensmöglichkeiten in einem Land, das sich seiner Vergangenheit
       stellt.“ Vielleicht beflügelt die Produktion die politische und keineswegs
       intimisierende Debatte, dass die Opfer des Paragrafen 175 (in seiner bis
       1969 gültigen Nazifassung) bis heute nicht rehabilitiert worden sind.
       
       8 Oct 2015
       
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