# taz.de -- Bundeswehr im Ausland: Einsätze notfalls auch ohne Parlament
       
       > Karlsruhe schwächt den Bundestag, wenn es um heimliche Auslandseinsätze
       > der Bundeswehr geht. Er muss später nicht zustimmen.
       
 (IMG) Bild: Hat die Klage der Grünen abgewiesen: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
       
       Karlsruhe taz | Der Bundestag muss geheimhaltungsbedürftige Hilfseinsätze
       der Bundeswehr nicht nachträglich genehmigen. Das Bundesverfassungsgericht
       lehnte am Dienstag deshalb eine [1][Verfassungsklage der Grünen] ab.
       
       Konkret ging es um einen Vorfall während des Aufstands gegen das
       Gaddafi-Regime in Libyen. Im Februar 2011 baten Deutsche, die in einer
       Ölanlage arbeiteten, um Hilfe. Die Bundeswehr evakuierte darauf mit zwei
       Transall-Maschinen 132 Personen, darunter 22 Deutsche.
       
       Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 muss der
       Bundestag jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen. Beim
       Libyen-Einsatz war die vorherige Zustimmung nicht möglich, da die Aktion
       aus Sicherheitsgründen geheim bleiben sollte. Bisher wurde in solchen
       Fällen die Zustimmung des Bundestags nachträglich eingeholt.
       
       Der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hielt den
       Einsatz jedoch nicht für zustimmungsbedürftig. Es sei eine reine
       „Rettungsaktion“ gewesen, „fernab jeder militärischer Auseinandersetzung“.
       Das sahen die Grünen anders und klagten in Karlsruhe.
       
       ## Nachträgliche Zustimmung
       
       Im ersten Schritt erteilten die Richter der Bundesregierung eine klare
       Abfuhr. Auch Bundeswehreinsätze mit humanitärem Ziel seien grundsätzlich
       zustimmungsbedürftig. Entscheidend sei, ob die Soldaten dabei in
       „bewaffnete Auseinandersetzungen“ einbezogen werden können. Auch die Gefahr
       kleinerer militärischer Scharmützel genüge. Beim Einsatz während des
       libyschen Bürgerkriegs drohte nach Karlsruher Analyse eindeutig eine
       militärische Auseinandersetzung.
       
       Karlsruhe kam der Bundesregierung aber an einem anderen Punkt weit
       entgegen. Bisher waren alle Fraktionen im Bundestag und selbst die
       Regierung davon ausgegangen, dass bei Eileinsätzen der Bundeswehr der
       Bundestag nachträglich zustimmen muss, sobald dies möglich ist.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hält dies aber nur dann für notwendig, solange
       noch Soldaten im Einsatz sind. Nur dann könne eine Verweigerung der
       Zustimmung dazu führen, dass die Soldaten zurückgeholt werden müssen.
       
       ## Die Regierung stürzen
       
       Damit hat Karlsruhe für heimliche Kommandoaktionen der Bundeswehr den
       Parlamentsvorbehalt faktisch ausgehebelt. Denn solche Aktionen können
       naturgemäß nicht vorab diskutiert werden. Die neue Einschränkung gilt nicht
       nur für Hilfseinsätze, sondern auch für militärische Kommandos. Immer wenn
       die Bundeswehr schnell und geheim handelt, ist künftig keine Zustimmung des
       Bundestags mehr nötig.
       
       Die Richter trösteten die Abgeordneten, sie könnten ja Resolutionen
       beschließen oder die Regierung stürzen, wenn sie mit einem Einsatz nicht
       einverstanden sind. Zumindest, so Karlsruhe, müssen künftig alle
       Abgeordneten nach einem solchen Militäreinsatz umfassend und schriftlich
       informiert werden.
       
       Die Grünen waren mit dem Urteil dennoch nicht unzufrieden. „Eine generelle
       Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts ist künftig ausgeschlossen“, sagte
       Fraktionsvize Frithjof Schmidt. Auch könnten Kampfeinsätze der Bundeswehr
       wegen der nun betonten Informationspflicht nicht dauerhaft geheim bleiben.
       
       23 Sep 2015
       
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