# taz.de -- Intervention in Mali: „Noch kein Mandat nötig“
       
       > Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann sieht keinen Bedarf für eine
       > Zustimmung des Bundestags. Deutschland darf Frankreich militärisch nicht
       > unterstützen.
       
 (IMG) Bild: Ein malischer Soldat an diesem Mittwoch auf dem Flughafen der Hauptstadt Bamako.
       
       taz: Herr Zimmermann, die Bundeswehr will sich mit zwei Transall-Flugzeugen
       an der Intervention in Mali beteiligen. Verteidigungsminister Thomas de
       Maizière hält dafür kein Mandat des Bundestags für erforderlich. Zu Recht? 
       
       Andreas Zimmermann: Geplant ist, dass die Bundeswehr afrikanische Truppen
       der westafrikanischen Staatengemeinschaft Ecowas nach Bamako, die
       Hauptstadt Malis, fliegt. Solange die Kampfhandlungen Hunderte Kilometer
       entfernt sind, besteht keine konkrete Gefahr, dass die Bundeswehr bei
       diesen Transporten in Kampfhandlungen verwickelt wird. Deshalb liegt kein
       Einsatz der Bundeswehr vor, dem der Bundestag nach dem
       Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen müsste.
       
       Deutschland hat auch die Entsendung von MedEvac-Jets angeboten. Wäre das
       mandatspflichtig gewesen? 
       
       Die MedEvac-Maschinen sind Airbus-Jets, die zu fliegenden Notfallkliniken
       umgebaut wurden. Sie brauchen eine große Landebahn, die es wohl nur in
       Bamako, also weitab der Kampfhandlungen gibt. Auch hier wäre deshalb kein
       Mandat des Bundestags erforderlich gewesen.
       
       Die Bundeswehr plant, sich an einer EU-Ausbildungsmission für die malische
       Armee zu beteiligen. Ist hierfür die Zustimmung des Bundestags
       erforderlich? 
       
       Die bloße Beteiligung an der Ausbildung ausländischer Soldaten ist nicht
       mandatspflichtig. So gibt es auch für die Ausbildung somalischer
       Regierungssoldaten in Uganda kein Mandat des Bundestags.
       
       Wenn aber die Ausbildung der Soldaten unter anderem im Zusammenhang mit
       Kampfeinsätzen stattfindet, wie dies in Afghanistan üblich ist, dann muss
       der Bundestag zustimmen. Möglicherweise ist derartiges auch in Mali
       geplant. Verteidigungsminister de Maizière hat jedenfalls angekündigt, dass
       die Bundesregierung an diesem Punkt ein Mandat des Bundestags beantragt.
       
       Hätte sich Deutschland auch mit Kampftruppen an der französischen
       Intervention beteiligen können? 
       
       Dies wäre fraglich, selbst wenn der Bundestag einem solchen Einsatz
       zugestimmt hätte. Das Bundesverfassungsgsgericht hat erklärt, dass
       Auslandseinsätze der Bundeswehr „nur in Systemen gegenseitiger kollektiver
       Sicherheit“ zulässig sein sollen. Danach dürfte Deutschland also keine
       militärischen Alleingänge unternehmen und dürfte auch keinen Alleingang
       Frankreichs militärisch unterstützen – auch wenn dieser völkerrechtmäßig
       ist, weil er auf Bitten der malischen Regierung erfolgt.
       
       Wäre die Unterstützung der Ecowas-Mission, wenn sie sich zu einem echten
       Einsatz ausweitet, mandatsfähig? 
       
       Ja, denn die Ecowas-Truppen handeln im Auftrag des UN-Sicherheitsrats.
       
       Was gilt für die Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission? 
       
       Diese ist verfassungsrechtlich mandatsfähig, weil auch sie auf der
       Resolution 2085 des UN-Sicherheitsrats beruht. Ohne ein solches UN-Mandat
       wäre dies aber fraglich, weil das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem
       Lissabon-Urteil völlig überraschend und ohne überzeugende Begründung
       ausgeführt hatte, dass die EU derzeit kein System gegenseitiger kollektiver
       Sicherheit ist. Danach dürfte sich Deutschland an militärischen
       EU-Einsätzen nur beteiligen, wenn die EU in Zusammenarbeit mit der UN oder
       der Nato handelt.
       
       18 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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