# taz.de -- Forderung der Linkspartei: Straffreiheit für private Fluchthelfer
       
       > Privatpersonen, die unentgeltlich bei der Flucht helfen, sollen straffrei
       > bleiben, fordert die Linksfraktion. Die Regierung sieht das anders.
       
 (IMG) Bild: Soll private Fluchthilfe straffrei sein? Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten
       
       BERLIN taz | Vor dem Hintergrund, dass sich tausende Flüchtlinge auf dem
       Weg nach Deutschland befinden, fordert die Linksfraktion im Bundestag
       Straffreiheit für private Fluchthelfer, die unentgeltlich Flüchtlingen ohne
       gültige Dokumente bei der Einreise nach Deutschland helfen. Der
       stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, sagte
       der taz: „Es ist angesichts der momentanen Lage das Mindeste, die zivile
       unentgeltliche Fluchthilfe vom Straftatbestand der Beihilfe oder Schleusung
       auszunehmen.“
       
       Korte meint: „Durch die von der Bundesregierung angeordneten
       Grenzkontrollen werden ganz offensichtlich auch Flüchtlingshelfer
       kriminalisiert, die Menschen aus humanitären Gründen und ohne Gegenleistung
       aus den unwürdigen und skandalösen Zuständen vor unseren Grenzen befreit
       haben.“ Übersetzt: Sein Vorstoß zielt explizit auf jene privaten Helfer,
       die ohne Gegenleistung aus humanitären Gründen handeln. Kriminelle
       Schlepper und Schleuser sind davon nicht berührt.
       
       Nach geltender Rechtslage macht sich strafbar, wer Flüchtlingen ohne
       gültige Papiere oder Aufenthaltsstatus bei der Einreise nach Deutschland
       hilft. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen mafiösen Schleppern und
       privaten Fluchthelfern.
       
       Hintergrund des Linken-Vorstoßes ist eine Antwort der Bundesregierung auf
       eine schriftliche Anfrage Kortes. In der Antwort, die der taz vorliegt,
       heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das humanitäre
       Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die Flüchtlingen helfen und sie
       unterstützen, sofern diese Unterstützungshandlungen nicht gegen nationales
       und europäisches Recht verstoßen.“ Strafbar mache sich also, wer Menschen
       helfe, ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland einzureisen.
       Ausdrücklich heißt es: „Dies gilt nicht nur für professionelle Schleuser,
       sondern auch für Privatpersonen.“
       
       ## Nächster Konvoi geplant
       
       Angesichts der Bilder aus Europas Nachbarstaaten waren in den vergangenen
       Wochen immer wieder Privatpersonen aus Deutschland nach Österreich, Ungarn,
       Serbien, Slowenien und Kroatien gefahren, um Flüchtlingen bei der Einreise
       nach Deutschland zu helfen. Teils fuhren ganze Gruppen von Privatautos in
       Konvois organisiert.
       
       Für Donnerstagabend hatte eine Gruppe von Aktivisten in Berlin die Abfahrt
       eines nächsten Fluchthelferkonvois geplant. Gemeinsam mit Teilnehmern von
       Konvois aus anderen europäischen Ländern soll es am Samstagmorgen dann ein
       öffentliches, internationales Treffen in Sloweniens Hauptstadt Ljubljana
       geben. Nach derzeitigem Stand wollen die Pkw-Konvois anschließend gemeinsam
       mit Flüchtlingen zurück in die verschiedenen europäischen Länder fahren.
       
       In der vergangenen Woche meldete die Deutsche Presse-Agentur, dass allein
       in Bayern rund 800 mutmaßliche Schleuser in Untersuchungshaft säßen. Wie
       hoch hierbei der Anteil privater Fluchthelfer ist, ist unklar.
       
       24 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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