# taz.de -- Geldstrafe für Antifa-Aktivisten: „Eine Superaktion“
       
       > Ein Antifa-Chronist muss 500 Euro für das Lob eines Anschlags auf die
       > Rechtspostille „Junge Freiheit“ blechen. Er wird Berufung einlegen.
       
 (IMG) Bild: Antifaschismus bleibt legitim, man muss nur ein bisschen aufpassen, was man sagt.
       
       Berlin taz | 500 Euro Geldstrafe lautet das Urteil des Berliner
       Amtsgerichts am Dienstag für den Antifa-Aktivisten Bernd Langer. Dieser, so
       der Richter, habe in einem Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland
       im letzten Jahr einen Anschlag auf die Druckerei der rechten Wochenzeitung
       Junge Freiheit vor 21 Jahren gebilligt und damit den öffentlichen Frieden
       gestört.
       
       In dem Interview, das vor Gericht verlesen wurde, diskutierte Langer mit
       einem Alt-Autonomen über die Politik der Antifa-Bewegung der 80er Jahre.
       Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen: Militanz gegen rechte
       Strukturen, aber auch die Beteiligung an Bündnisdemonstrationen.
       
       In diesem Kontext wollte Langer den Eindruck entgegentreten, die
       konspirative Phase der Autonomen Antifa sei Ende der 80er Jahre zu Ende
       gewesen. „Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein
       koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994“, erklärte er im
       Interview. „Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten
       ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen.“
       
       Vor allem die letzten Bemerkungen hätten für die Verurteilung den Ausschlag
       gegeben, sagte der Richter. Das Verfahren hatte der ehemalige
       Generalbundesanwalt und langjährige Junge Freiheit-Autor Alexander von
       Stahl ins Rollen gebracht.
       
       Langers Anwalt Sven Richwin plädierte dagegen auf einen Freispruch: Die
       Formulierung zu dem Anschlag sei so allgemein gehalten, dass von der
       Billigung einer Straftat nicht die Rede sein könne. Zudem sei die Tat
       bereits verjährt. Es müsse nach mehr als zwei Jahrzehnten möglich sein,
       ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen über die Aktion zu
       diskutieren. Zumal sich Langer mit verschiedenen Büchern als Chronist der
       autonomen Bewegung einen Namen gemacht habe.
       
       „Wieder einmal springt die deutsche Justiz der politischen Rechten
       hilfreich zur Seite“, erklärte Langer in einer Prozesserklärung und verwies
       auf den Anzeigensteller Alexander von Stahl. Dass der ursprüngliche
       Strafbefehl von 3.000 Euro nun stark reduziert wurde, hat für Langer keine
       Bedeutung. Er will nun Berufung einlegen – und notfalls durch alle
       Instanzen für einen Freispruch kämpfen. „Es geht mir nicht um das Geld,
       sondern ich wehre mich gegen einen politischen Prozess“, begründete dies
       Langer gegenüber der taz.
       
       23 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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