# taz.de -- Nicht anerkannte Flüchtlinge: Beschleunigte Abschiebungen
       
       > Sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung, verschärfte Residenzpflicht:
       > Mit diesen Änderungen will der Innenminister raschere Abschiebungen
       > ermöglichen.
       
 (IMG) Bild: Er fordert verschärfte Bedingungen: Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
       
       Berlin afp | Bundesinnenmister Thomas de Maizière (CDU) will mit einem
       neuen Gesetzespaket die Abschiebung nicht anerkannter Flüchtlinge
       beschleunigen. Die zulässige Höchstdauer des Aufenthalts in einer
       Erstaufnahmeeinrichtung soll von drei auf sechs Monate verlängert werden,
       wie aus einem AFP am Mittwoch vorliegenden Papier des Innenministeriums
       hervorgeht. Zwischen Bund und Ländern bestehe grundsätzlich Einigkeit, dass
       eine längere Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Verfahren
       vereinfachen und beschleunigen könne.
       
       Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung solle eine
       sechsmonatige Residenzpflicht gelten. Dies solle dazu dienen, dass der
       Antragsteller gegebenenfalls für die Abschiebung verfügbar ist. Die
       Residenzpflicht – also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber
       und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen –
       ist höchst umstritten.
       
       Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Vorstellungen de
       Maizières zufolge auch länger als sechs Monate in der
       Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, wenn dies zur „Aufenthaltsbeendigung“
       erforderlich ist.
       
       Zudem sollen die Flüchtlinge erst nach dem Stellen eines Asylantrages aus
       der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt werden. Derzeit
       würden viele Asylsuchende nach wenigen Tagen in den
       Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, ohne einen Asylantrag
       bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt
       zu haben. Das erschwere die Asylantragstellung erheblich und verzögere das
       Asylverfahren insgesamt.
       
       ## Sachleistungen statt Bargeld
       
       Erneut eingereiste Flüchtlinge, die einen neuen Asylantrag stellen, sollen
       ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Den
       Bargeldbedarf will de Maizière soweit wie möglich durch gleichwertige
       Sachleistungen ersetzen. Die Auszahlung von Geld soll maximal einen Monat
       im Voraus zulässig sein. Zudem soll die zulässige Höchstdauer für die
       Aussetzung der Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Die
       bisher zulässige Höchstdauer von sechs Monaten habe zu gravierenden
       Unterschieden in der Entscheidungspraxis der Länder beigetragen.
       
       Einschränkungen soll es nach dem Willen des Innenministers auch bei der
       Duldung von Flüchtlingen geben. Wenn der Grund für die Duldung durch das
       persönliche Verhalten bedingt sei, solle nur eine „beschränkte Duldung“
       gelten. Zudem sieht das Papier die Einstufung von Montenegro, Albanien und
       des Kosovo als sichere Herkunftsstaaten vor. Bei Serbien,
       Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe sich dieser Schritt „dämpfend“ auf
       die Asylzuwanderung ausgewirkt.
       
       26 Aug 2015
       
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