# taz.de -- Umweltaktivisten bei Cottbus: Kein Schadensersatz für Vattenfall
       
       > Knapp zwei Jahre nach der Protestaktion hat ein Gericht entschieden. Die
       > Greenpeace-Aktivisten, die sich an Gleise ketteten, werden nicht zur
       > Kasse gebeten.
       
 (IMG) Bild: Vattenfalls Braunkohletagebau Welzow. Die Aktivisten wollten den Ausbau verhindern.
       
       Cottbus dpa | Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber
       Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den
       Tagebau-Betrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das Landgericht
       Cottbus nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag, fast zwei Jahre
       nach der Protestaktion.
       
       Der Energiekonzern erzielte jedoch einen Teilerfolg. Künftig müssen die
       Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace solche Aktionen
       unterlassen. Andernfalls drohen ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000
       Euro oder bis zu sechs Monate Haft. Auch darf Greenpeace nicht zu
       vergleichbaren Aktionen aufrufen oder Leute dabei unterstützen.
       
       Die Aktivisten protestierten im September 2013 gegen den geplanten Ausbau
       der Grube Welzow-Süd. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall hatte 20.000
       Euro Schadenersatz gefordert, weil der Betrieb fast einen Tag gestört
       gewesen war. Die Polizei musste die Männer und Frauen mit schwerem Gerät
       von den Schienen lösen.
       
       Greenpeace wertete den Protest als gelungen, weil er die Diskussion um
       einen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorangebracht habe. Vattenfall
       nannte die Aktion dagegen „fahrlässig“ und forderte einen sachlichen
       Dialog.
       
       Nach Ansicht des Gerichts hätte Vattenfall die geltend gemachten
       Zusatzkosten zum Teil vermeiden können. Zudem habe der Konzern die
       tatsächlichen Mehrkosten nicht ausreichend belegt. Gegen das Urteil kann
       Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Vattenfall will deren
       Erfolgsaussichten zunächst prüfen.
       
       25 Aug 2015
       
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