# taz.de -- Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: Girokonto für alle kommt
       
       > Bei den Gebühren für Girokonten wird es künftig mehr Transparenz geben.
       > Vor allem soll jeder ein Konto eröffnen dürfen.
       
 (IMG) Bild: In Zukunft müssen Banken ihre Konditionen verständlicher beschreiben
       
       Berlin dpa | Wer ein Girokonto eröffnen will, soll künftig leichter
       herausfinden können, welche Bank für ihn das günstigste Angebot hat. Das
       ist das Ziel eines Gesetzesvorhabens, zu dem die Bundesregierung jetzt
       einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist festgelegt, dass die
       Kreditinstitute für die einzelnen Gebühren keine verschwurbelten Begriffe
       benutzen dürfen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Stattdessen
       soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie“ verwendet werden.
       
       Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen
       verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein
       Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört
       beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch
       erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank
       verfügt. Das freut vor allem Institute, die einen umfassenden persönlichen
       Service anbieten und nicht nur eine Hotline.
       
       „Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent
       beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Vereinheitlichung bestimmter
       Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien
       aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen,
       wie gut der Vergleich gelingt“, fügte Pauli hinzu.
       
       Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei
       ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber
       und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben,
       sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – und
       zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der
       Kunde legal in der EU aufhält.
       
       Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das
       heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält
       auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Von den
       Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der
       Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos
       nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem
       müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig
       bei sich tragen.
       
       Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in
       Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war
       mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem
       geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch
       EU-Vorgaben umgesetzt. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und
       Bundesrat werden für Anfang 2016 erwartet.
       
       16 Aug 2015
       
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