# taz.de -- Bürger im Clinch mit Polizisten: Unvereinbare Gegensätze
       
       > Ein langjähriger Streit zweier Männer mit der Waller Polizei endet wegen
       > einer Kleinigkeit nun vor Gericht – und endet teils mit Freispruch, teils
       > mit Geldstrafe.
       
 (IMG) Bild: So seltsam wie die Fassade des Amtsgerichts sind mitunter die Fälle, die dort verhandelt werden
       
       BREMEN taz | Im Grunde ist das Ganze ja eine Lappalie. Aber es geht
       natürlich ums Prinzip, den einen, wie den anderen. Um einen „persönlichen
       Rachefeldzug“ gegen die Polizei, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer
       sagt. Um den „Privatkrieg“ eines Kontaktpolizisten aus Walle, wie Gerald H.
       schreibt. Um den „Eindruck“ des Uwe F., Polizei und Staatsanwaltschaft
       seien eine „kriminelle Vereinigung“.
       
       Angeklagt sind Herr H. und Herr F., weil sie zwei Videos ins Netz gestellt
       haben sollen, und außerdem wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Videos
       zeigen eine verbale Auseinandersetzung der beiden mit der Polizei, eine von
       ihnen endete mit einem Platzverweis. Ob diese Videos je im Netz zu sehen
       waren, ist strittig, also: für die einen eine Tatsache, für die anderen
       vollkommen unbewiesen.
       
       Zudem schrieb H., der auch für die rechtspopulistische Alternative für
       Deutschland (AfD) im Beirat Walle sitzt, an den Kontaktpolizisten Dieter
       R., „ein Wort mit dem Polizeipsychologen könnte vielleicht helfen“. Das war
       „ein Rat“, sagt Herr H. „Ich bin darüber empört, entsetzt und beleidigt“,
       sagt Herr R., und dass ihn das „getroffen“ habe. „So was sagt man nicht“,
       findet der Polizist, der über Herrn F. schrieb, dass er den Eindruck einer
       psychologischen Erkrankung hinterlasse, weswegen ärztliche Begutachtung
       „dringend geboten“ sei.
       
       F. will zu alledem eigentlich gar nichts sagen, außer dass alle Vorwürfe
       gegen ihn „Lügen“ seien und „konstruiert“. Zu sagen hat er viel: Er
       betreibt die Website www.hoahe.de, in der es um „Amtswillkür“ geht, um
       „polizeigewaltsame Übergriffe auf friedliche Bürger“, um „grüne
       Perversitäten“. Und darum, dass „Deutschland“ – in Frakturschrift
       geschrieben – „inzwischen Erfüllungsgehilfe subversiver Kräfte geworden“
       ist, „die die Weltherrschaft anstreben“. H. sieht in ihm einen Rentner, dem
       er beistehen will, weil ihm „Unrecht“ geschieht. Der aber viel lieber mit
       dem Wohnmobil durch die Lande führe.
       
       Das geht aber grad nicht, unter anderem, weil die Polizei den Führerschein
       des F. eingezogen hat. Wegen eines Streites, in dem es um sein Auto nebst
       Anhänger, eine enge Straße und einen Schulbus geht. Am Ende wurde F. wegen
       versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe
       verurteilt.
       
       Bei der Polizei galten H. und F. als zwei, die wiederholt Schulkinder
       gefilmt und fotografiert haben, ja: „verängstigt“ und „belästigt“. Und zwar
       „immer wieder“ Donnerstag morgens, wie der Kontaktpolizist R. sagt, der
       dann auch immer mal da war. Mehrmals sei er darauf angesprochen worden,
       sagt er, von „vielen“, aus der Schule und so, doch genau erinnern kann er
       sich nicht. Gesehen hat er‘s auch nicht.
       
       Mit Anzeigen hätten ihn die beiden „überzogen“, klagt R., „alle möglichen
       Straftaten“ soll er da begangen haben, aber irgendwie kann er auch das
       nicht konkretisieren; eine Anzeige wegen Nötigung gab‘s aber, wegen des
       barschen Platzverweises.
       
       H. wiederum sagt, wenn er Fotos macht, dann nur „zur Selbstverteidigung“,
       also: gegen die Polizei. Und einmal, erzählt H., da hätten ihn die Leute
       auf der Straße angesprochen: „Sind Sie nicht einer der beiden Pädophilen?“
       So was haben sie nie in die Welt gesetzt, sagt die Polizei. Vor dem
       Amtsgericht ist derlei nicht weiter Thema an diesem Tag.
       
       Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft Geldstrafen, die Verteidigung einen
       Freispruch. Denn bekommt sie – wegen der Videos, der üblen Nachrede. Für
       die Beleidigung bekommt H. eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
       
       25 Aug 2015
       
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 (DIR) Jan Zier
       
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