# taz.de -- Zimmer für Geflüchtete: Gutes Herz allein reicht noch nicht
       
       > Zimmer an Flüchtlinge zu vergeben, ist in der Regel einfach. Einige
       > rechtliche Dinge muss man allerdings beachten. Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Könnte es bequemer haben: ein Afghane auf einer Bierbank in Bayern.
       
       Berlin taz | Wer ein Zimmer zur Untermiete frei hat und dies an einen
       Flüchtling vermieten will, hat mehrere Möglichkeiten: Der einfachste Weg
       besteht darin, ein Zimmer an einen anerkannten Flüchtling mit Schutzstatus
       zu vergeben – ganz legal mit Untermietvertrag und Kündigungsfristen. Dann
       zahlt gegebenenfalls das Jobcenter die Miete. Man kann beispielsweise über
       WG-Portale oder örtliche Flüchtlingsinitiativen einen Bewohner oder eine
       Bewohnerin suchen.
       
       Bei der vom Jobcenter übernommenen Miete gibt es Höchstgrenzen wie für alle
       Hartz-IV-Empfänger. Für eine Person in Berlin etwa sind es maximal 364,50
       Euro bruttokalt im Monat.
       
       Will man an Wohnungssuchende vermieten, die sich noch im Asylverfahren
       befinden, wird es schwieriger. Diese Flüchtlinge sollen laut Gesetz
       eigentlich in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. In einigen Städten wie
       Berlin ist es aber dennoch möglich, an Flüchtlinge im Asylverfahren private
       Wohnungen und Zimmer zu vermieten.
       
       In Berlin etwa zahlt die Sozialbehörde LaGeSo dann die Miete. Dort kann man
       beim [1][Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk] für diese Flüchtlinge ein
       Zimmer anbieten. Viele Vermieter hätten zwar gerne Frauen als
       Mitbewohnerinnen. „Wir brauchen aber vor allem Zimmer für alleinstehende
       Männer“, sagt Sophia Brink vom EJF.
       
       Bei einer Untervermietung in Berlin über das LaGeSo müssen der
       Hauptmietvertrag und die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
       vorgelegt werden. Die Miete für das Zimmer muss nachvollziehbar sein,
       anteilig zur Hauptmiete. Eine Abrechnung nach Tagessätzen gibt es nicht.
       
       ## Vermittler kommen nicht mehr hinterher
       
       Bundesweit vermittelt das privat mit Spendengeldern betriebene Portal
       „[2][Flüchtlinge Willkommen]“ Zimmer. Die vier MitarbeiterInnen sammeln die
       Angebote über das Internet und versuchen dann, über örtliche
       Flüchtlingshilfsorganisationen und Ehrenamtliche passende Bewohner zu
       finden.
       
       Allerdings ist das Portal im Moment so überlastet, dass Angebote aus dem
       ländlichen Raum nicht mehr bearbeitet werden können, sagt Portal-Gründerin
       Mareike Geiling. Sie rügt: „Die Kommunen delegieren eine
       Vermittlungsaufgabe an uns, die sie eigentlich selbst übernehmen müssten.“
       
       Das Portal vermittelt auch Flüchtlinge als Mitbewohner, die keine Miete
       zahlen können, weil sie nicht berechtigt sind, in Privatunterkünften zu
       wohnen oder sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Miete wird dann
       durch Spenden aufgebracht oder die Leute wohnen mietfrei. Einen richtigen
       Untermietvertrag gibt es hier nicht, aber das Zimmer sollte für mindestens
       drei Monate zur Verfügung gestellt werden.
       
       Seit Gründung des Portals im November gab es 1.200 Anmeldungen mit
       Angeboten, erzählt Geiling. Es kam aber nur zu 65 Vermittlungen. Viele
       Anbieter meldeten sich nur einmal und dann nicht mehr, bedauert die
       Gründerin. Wenn ein Untermietverhältnis verbindlich werden und nicht nur
       ein wohltätiges Gefühl vermitteln soll, springen viele dann doch ab.
       
       11 Aug 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.ejf.de
 (DIR) [2] http://www.fluechtlinge-willkommen.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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