# taz.de -- Urteil zu NSA-Selektorenliste: Klage auf Herausgabe ist gescheitert
       
       > Eine Tageszeitung wollte wissen, welche deutsche Ziele der BND für den
       > US-Geheimdienst NSA überwachte und zog vor Gericht. Die Richter haben die
       > Klage abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Ein „Geh Heim Dienst“ wäre viel besser: Protest gegen Überwachung
       
       Leipzig afp | Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht
       Auskunft über geheime Aspekte seiner Tätigkeit geben. Das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Freitag
       veröffentlichten Urteil die Klage eines Journalisten ab, der den BND
       gerichtlich zur Vorlage von Informationen über die umstrittene
       Selektorenliste verpflichten wollte. Diese Liste umfasst mutmaßlich
       Unternehmen und Personen in Deutschland, für deren Ausspähung der
       US-Geheimdienst NSA offenbar den BND einspannte.
       
       Geklagt hatte der Redaktionsleiter einer Tageszeitung. In ihrem Spruch
       verwiesen die Richter auf „berechtigte schutzwürdige Interessen“ des BND,
       die einer Veröffentlichung der Liste entgegenstünden. Zwar habe die Presse
       aufgrund ihrer grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit ein Recht darauf,
       dass Bundesbehörden ihr Auskunft erteilten. Dieses Recht gelte aber nicht
       allgemein, sondern müsse jeweils im Einzelfall abgewogen werden.
       
       Im vorliegenden Einzelfall – der so genannten Selektorenliste – verwiesen
       die Leipziger Richter zum einen auf die Besonderheiten der
       nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung, die unter Umständen eine
       Geheimhaltung erforderten, und zum anderen auf die Notwendigkeit der
       Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten.
       
       Der BND sei darauf angewiesen, verdeckt zu arbeiten, heißt es in dem
       Urteil. „Müssten Auskünfte über solche Vorgänge erteilt werden, würde die
       Gewinnung von weiteren Informationen erschwert, wenn nicht verhindert, und
       wäre damit die Erfüllung der Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes
       gefährdet“, argumentieren die Richter.
       
       ## Gericht folgt Regierungslinie
       
       Zudem wiesen sie darauf hin, dass der BND zur Erfüllung seiner Aufgaben mit
       ausländischen Diensten zusammenarbeiten müsse: „Die Zusammenarbeit setzt
       voraus, dass die beteiligten Nachrichtendienste sich wechselseitig darauf
       verlassen können, dass von ihnen für geheimhaltungsbedürftig angesehene
       Informationen auch von der anderen Seite geheim gehalten werden.“
       Andernfalls könne die Arbeit des BND beeinträchtigt werden.
       
       Die Verwaltungsrichter folgten in ihrem Urteil damit weitgehend jener
       Linie, welche die Bundesregierung, aber auch die Spitze des BND in ihrem
       Umgang mit der Selektorenliste verfolgen. BND und Regierung hatten
       beispielsweise dem Wunsch des zuständigen Bundestagsausschusses, in die
       Liste Einblick zu nehmen, mit ähnlichen Argumenten zurückgewiesen wie
       jenen, die nun die Leipziger Richter formulierten.
       
       Regierung und BND wiesen wiederholt darauf hin, dass eine Weitergabe der
       Liste der Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten einen schweren Schaden
       zufügen würde. Derzeit nimmt allerdings ein Sonderermittler im Auftrag des
       Untersuchungsausschusses Einblick in die Liste.
       
       31 Jul 2015
       
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