# taz.de -- Rechtswidriger Verfassungsschutz: Anwalt auf der Ausspähliste
       
       > Der Verfassungsschutz hat im Rechtsstreit mit dem Göttinger Anwalt Sven
       > Adam einen Rüffel bekommen – einfach ohne Begründung Akten sperren, geht
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Der ausgespähte Anwalt Sven Adam hat einen Etappensieg erreicht.
       
       HAMBURG taz | „Da kommt jetzt Fahrt in die Angelegenheit“, sagt der
       Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam – und meint sein eigenes Verfahren um
       Daten, die der niedersächsische Verfassungsschutz über ihn gesammelt hat.
       Der Verfassungsschutz hatte sich geweigert, dem Verwaltungsgericht (VG)
       Göttingen die über Adam gesammelten Daten komplett vorzulegen.
       
       Diese Weigerung war rechtswidrig, erklärte nun das niedersächsische
       Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Der Verfassungsschutz habe nicht
       hinreichend begründet, warum ein Teil der Akten der Geheimhaltung
       unterliege. Die Sperrerklärung müsse jedoch die Weigerungsgründe
       nachvollziehbar darlegen.
       
       Adam erfuhr vor zwei Jahren, als er die taz-Autorin und
       Rechtsextremismusexpertin Andreas Röpke und den Sportjournalisten Ronny
       Blascke wegen illegaler Bespitzelungen vertrat, dass die
       Verfassungsschützer in Hannover auch über ihn Daten sammelten. Über ihn als
       Berufsgeheimnisträger wurde eine Datei mit personenbezogenen Informationen
       angelegt und gespeichert. Diese Akte wollte Adams einsehen.
       
       ## Innenministerium wollte Daten löschen
       
       Als er über seinen Berliner Anwalt Sönke Hilbrans „ein Auskunftsersuchen in
       eigener Sache“ stellte, teilte das niedersächsische Innenministerium mit,
       die personenbezogenen Daten löschen zu wollen, da sie „nicht mehr für die
       hiesige Aufgabenerfüllung erforderlich“ seien.
       
       Adam wollte aber wissen, was jahrelang über ihn gespeichert wurde und
       klagte vor dem VG Göttingen. Die Verwaltungsrichter verlangten vom
       Verfassungsschutz, alle Akten über Adam, auch die zurückgehaltenen
       Aktenteile, vorgelegt zu bekommen. Dieser Aufforderung kamen die
       Verfassungsschützer aber nicht nach und ließen die für
       „geheimhaltungsbedürftig erachteten Aktenteile“ vom Innenministerium mit
       einem Sperrvermerk versehen.
       
       Das Verwaltungsgericht Göttingen schaltete den Fachsenat des OVG Lüneburg
       ein: In einem so genannten In-Camera-Verfahren sahen die
       Oberverwaltungsrichter unter Ausschluss der Beteiligten die als geheim
       eingestuften Akten über Adam ein und überprüften, ob sie wirklich einem
       Geheimhaltungsbedarf unterliegen. Ergebnis: Es war rechtswidrig, dem
       Verwaltungsgericht nicht alle Akten vollständig vorzulegen.
       
       ## „Nicht nachzuvollziehen“
       
       „Der 14. Senat hat beanstandet, dass anhand der Sperrerklärung die geltend
       gemachten Geheimhaltungsgründe nicht nachzuvollziehen sind“, sagt
       Oberverwaltungsgerichtssprecherin Andrea Blomenkamp.
       
       Die Entscheidung der Lüneburger Richter heißt allerdings nicht, dass der
       niedersächsische Verfassungsschutz nun alle Daten über Rechtsanwalt Sven
       Adam offenlegen muss. Möglich ist auch eine erneute Sperrerklärung, in der
       die Akten und Unterlagen dann aber noch mal aufbereitet und die behaupteten
       Weigerungsgründe nachvollziehbar dargelegt werden müssen.
       
       Denn alle Beteiligten müssen die Gründe für die Sperrung von Akten
       verstehen können. Dieses Recht, die Gründe für Sperrvermerke zu verstehen,
       stehe nicht zur Disposition, sagt Blomenkamp.
       
       „Die Hürde für Sperrvermerke ist damit höher gesetzt worden“, kommentiert
       Sven Adam das Urteil. „Man muss nicht mehr ins Leere argumentieren.“ Und
       das Verwaltungsgericht in Göttingen sei „schon ganz heiß“ darauf, das
       Verfahren fortzusetzen. Noch ist unklar, ob der Verfassungsschutz in die
       Beschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht geht. „Wir werden das Urteil
       genau unter die Lupe nehmen und dann die weiteren Schritte prüfen“, sagt
       Anke Klein, Sprecherin des Verfassungsschutzes. „Oder den Verfahrensfehler
       heilen.“
       
       15 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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