# taz.de -- Einschränkung der Grundrechte: „Gift für die Versammlungsfreiheit“
       
       > Schleswig-Holsteins neues Versammlungsgesetz erlaubt Videoüberwachung
       > friedlicher Demos. Für Bürgerrechtler ein Versuch der Abschreckung.
       
 (IMG) Bild: Könnte künftig über Demonstrierenden kreisen: Polizeidrohne.
       
       Hamburg taz | „Wir haben das modernste Versammlungsrecht in Deutschland
       geschaffen“: So lobt die schleswig-holsteinische Regierungskoalition aus
       SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) ihr neues
       Versammlungsgesetz - und nennt es deshalb gerne
       „Versammlungsfreiheitsgesetz“. Aus Sicht der Kieler Landesregierung sind
       die Regelungen eindeutig liberaler als das bisher geltende Bundesrecht.
       
       Im Zuge der Föderalismusreform ist das Demonstrationsrecht seit 2006 Sache
       der Länder. Als erstes legte sich daraufhin Bayern ein neues Gesetz zu -
       das 2009 prompt im Eilverfahren vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde
       - denn die Gesetzesnovelle sah unter anderem anlasslose Bildaufzeichnungen
       des Versammlungsgeschehens vor.
       
       Auch gegen Niedersachsens neues Versammlungsgesetz, das die damalige
       CDU-FDP-Regierung 2010 erlassen hatte, ist eine Klage der Initiative
       „Versammlungsfreiheit für Niedersachsen“ beim Bundesverfassungsgericht
       anhängig, unter anderem wegen der Regelung zu Ton- und Videoaufnahmen.
       
       Ebenfalls vor das Verfassungsgericht gezogen sind Piraten-, Grünen- und
       Linksfraktion in Berlin, weil das dortige Landesgesetz der Polizei
       „Überblicksaufnahmen“ von Demonstrationen gestattet. Anders die Grünen in
       Schleswig-Holstein: Sie stießen sich nicht an einem entsprechenden Passus,
       sondern tragen die Novellierung mit.
       
       Die erlaubt der Polizei künftig, Bild- und Tonübertragungen als
       Übersichtsaufnahmen live von „öffentlichen Versammlungen unter freiem
       Himmel und ihrem Umfeld zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“
       anzufertigen, wenn dies „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der
       Versammlung erforderlich“ sei.
       
       Oder wenn es Anhaltspunkte für die Annahme gebe, dass von Demonstrierenden
       eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen können. Dafür dürfen
       Kameras mit Weitwinkel-Objektiven in der Ebene oder auch Hubschrauber und
       Mini-Drohnen aus der Luft eingesetzt werden.
       
       Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Kieler
       Grünen-Landtagsfraktion, nennt das neue Gesetz „mustergültig“. Es sei
       eindeutig ein Kompromiss zwischen Bürgerrechten und dem Schutz bei
       Demonstrationen.
       
       Ganz anders sieht es die Piratenfraktion: „Das ist Gift für die
       Versammlungsfreiheit“, kritisiert der Abgeordnete Patrik Breyer. „Erstmals
       wird in Schleswig-Holstein der Polizei erlaubt, alle Teilnehmer an größeren
       Demos videozuüberwachen, selbst wenn nur bei Einzelnen von ihnen vermutet
       wird, dass von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte.“
       
       Das sei „inakzeptabel“, so Breyer weiter. „Videoüberwachung von
       Demonstrationen schüchtert ein und hält Menschen vom Demonstrieren ab.“
       
       So sehen es auch jene Kläger in Hannover, die gegen das niedersächsische
       Gesetz klagen: „Ich kenne Leute, die wirklich nicht zu einer Demo gegangen
       sind, weil sie Angst vor dem Filmen hatten“, sagt Michael Ebeling vom
       „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“.
       
       Und das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem anderen Verfahren
       festgestellt: Selbst wenn die Bilder nicht gespeichert werden, stellt das
       Übertragen von Bildern auf einen Monitor einen Eingriff in Grundrechte und
       eine Verletzung des Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
       
       Carsten Gericke vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV), der gerade in
       Hamburg erfolgreich Klage gegen die dortigen polizeilichen Gefahrengebiete
       geführt hat, zeigt sich erschüttert über das neue Gesetz im nördlichen
       Nachbarland.
       
       Zusammen mit seinen RAV-Kollegen Sven Adam, Anna Luczak und Verina Speckin
       hatte der Jurist im Gesetzgebungsverfahren ein Gutachten für den Kieler
       Landtag erstellt - und auf bedenkliche Punkte im Entwurf hingewiesen. „Es
       ist ein repressives Versammlungsgesetz geworden“, sagt Gericke der taz.
       „Was sich die Grünen dabei denken, ist mir rätselhaft.“
       
       26 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Göttingen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Rechtswidriger Verfassungsschutz: Anwalt auf der Ausspähliste
       
       Der Verfassungsschutz hat im Rechtsstreit mit dem Göttinger Anwalt Sven
       Adam einen Rüffel bekommen – einfach ohne Begründung Akten sperren, geht
       nicht.