# taz.de -- Berufsgewerkschaften klagen: Karlsruhe soll das Streikrecht retten
       
       > Gegen das Tarifeinheitsgesetz: Die Pilotenvereinigung Cockpit und die
       > Ärztegewerkschaft Marburger Bund erheben Verfassungsbeschwerde.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Berliner Hauptbahnhof
       
       BERLIN taz | Das Tarifeinheitsgesetz wird ein Fall für das
       Bundesverfassungsgericht. Unmittelbar nach seinem Inkrafttreten haben die
       Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ihre
       Klagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen durch das Gesetz die
       grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht in
       Gefahr. Weitere Gewerkschaften bereiten Verfassungsbeschwerden vor.
       
       Mitte Mai mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen, hatte
       Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Tarifeinheitsgesetz am Montag
       unterzeichnet. Am Freitag trat es in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist
       es, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“.
       
       Das soll erreicht werden durch den Ausschluss konkurrierender
       Tarifverträge. Konkret heißt das: Im Konfliktfall hat nur noch die
       mitgliederstärkere Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht, einen
       eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. So sollen Tarifkollisionen
       verhindert werden.
       
       Während Arbeitgeber und der große DGB das Gesetz begrüßen, laufen die
       kleineren Spartengewerkschaften Sturm: Sie sehen sich in ihrer Existenz
       gefährdet. Ihnen bliebe zwar noch das Recht, von der Arbeitgeberseite
       angehört zu werden und sich dem Abschluss der Konkurrenz inhaltsgleich
       anzuschließen. Aber streiken dürften sie wohl nicht mehr. Der Grund: Nach
       gängiger Rechtsprechung muss das mit einem Streik verfolgte Ziel sowohl
       tariflich regelbar als auch tarifrechtlich zulässig sein. Da eine
       Minderheitsgewerkschaft keinen eigenständigen Tarifvertrag mehr abschließen
       kann, dürften von ihr initiierte Arbeitsniederlegungen deshalb künftig von
       den Arbeitsgerichten als unverhältnismäßig untersagt werden.
       
       ## Spartengewerkschaften kämpfen für ihr Streikrecht
       
       „Das nun unterschriebene Gesetz stellt ein Grundrecht unter
       Mehrheitsvorbehalt“, sagte der Präsident der Vereinigung Cockpit, Ilja
       Schulz. Kleineren Gewerkschaften würde die Möglichkeit genommen, notfalls
       per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. „Wir haben
       die vorbereitete Verfassungsbeschwerde – einschließlich Antrag auf eine
       einstweilige Anordnung – heute eingereicht“, teilte Schulz mit.
       
       Der Marburger Bund begründet seine Verfassungsklage gegen das Gesetz damit,
       dass es im Kern einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte
       Koalitionsfreiheit darstelle. „Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie
       unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der
       Großgewerkschaften zur Disposition gestellt“, sagte Rudolf Henke, der
       Vorsitzende des Marburger Bundes.
       
       „Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des
       Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der
       Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen“, so
       Henke.
       
       ## Lokführergewerkschaft und Verdi wollen auch klagen
       
       Ebenfalls vor das Verfassungsgericht ziehen dürfte die Gewerkschaft
       Deutscher Lokomotivführer. Die GDL werde „alle Hebel gegen die
       Zwangstarifeinheit in Bewegung setzen und in Kürze in Karlsruhe klagen“,
       kündigte der stellvertretende Vorsitzende Norbert Quitter an. „Wenn nur
       noch die größere Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge schließen darf, dann
       ist die kleinere – und wenn sie noch so stark organisiert ist – zum
       kollektiven Betteln verdammt“, so Quitter. Das sei nicht hinnehmbar.
       
       Die GDL ist allerdings vorerst selbst von dem Gesetz nicht betroffen,
       obwohl die Mehrzahl der Bahnbeschäftigten der Eisenbahn- und
       Verkehrsgewerkschaft (EVG) angehört. Bei ihren gerade erfolgreich
       abgeschlossenen Schlichtungsverhandlungen hat sich die GDL jedoch von der
       Deutschen Bahn eine „Langfrist-Garantie“ als Tarifpartner bis 2020 geben
       lassen – unabhängig von gesetzlichen Neuerungen geltend.
       
       Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erwägt den Gang nach Karlsruhe.
       Sie würde „eine Klage vorbereiten und derzeit die juristischen
       Möglichkeiten prüfen“, hieß es auf Nachfrage aus der Berliner Zentrale.
       Verdi gehört zusammen mit der NGG und der GEW zur Minderheit im DGB, die
       das Tarifeinheitsgesetz ablehnt.
       
       ## Baum: „verfassungswidriges Stückwerk“
       
       Das Tarifeinheitsgesetz stammt aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin
       Andrea Nahles (SPD). Es handele sich um „ein sorgfältig erarbeitetes, breit
       diskutiertes und breit getragenes Gesetz“, sagte Nahles bei der
       Beschlussfassung im Bundestag im Mai. Es fuße „auf dem demokratischen
       Mehrheitsprinzip“.
       
       Eine stattliche Zahl namhafter Arbeits- und Verfassungsrechtler haben dem
       Gesetz hingegen bescheinigt, es stelle einen unzulässigen Eingriff in die
       Rechte von Spartengewerkschaften dar und sei zudem voller handwerklicher
       Fehler. So bezeichnete der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum es als
       „verfassungswidriges Stückwerk“. Baum wird die Pilotenvereinigung in
       Karlsruhe vertreten. Der Marburger Bund schickt den Göttinger
       Rechtsprofessor Frank Schorkopf ins Rennen.
       
       10 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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