# taz.de -- Streikrecht von Berufsgewerkschaften: Tarifeinheitsgesetz nicht gestoppt
> Drei kleine Gewerkschaften, darunter Cockpit, scheitern mit einem
> Eilantrag vor dem Verfassungsgericht. Eine Entscheidung fällt erst Ende
> 2016.
(IMG) Bild: Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatte den Eilantrag gestellt.
Karlsruhe taz | Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in
Kraft. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag von drei
Gewerkschaften ab, das Gesetz per einstweiliger Anordnung sofort zu
stoppen. Die Richter kündigten ein Urteil bis Ende 2016 an.
Das Tarifeinheitsgesetz ist seit Juli in Kraft. Es will vermeiden, dass in
einem Betrieb zwei unterschiedliche Tarifverträge gelten. Wenn es keine
freiwillige Einigung gibt, dann soll künftig nur der Vertrag der
Gewerkschaft wirken, die im Betrieb mehr Mitglieder hat. Die
Gesetzesbegründung geht davon aus, dass Arbeitsgerichte Streiks von
Minderheitsgewerkschaften künftig als unverhältnismäßig verbieten werden -
da deren Tarifverträge eh wirkungslos bleiben.
Dagegen haben mehrere Berufsgewerkschaften geklagt, die sich in ihrer
Existenz bedroht sehen. Drei Gewerkschaften haben auch einen Eilantrag
gestellt: Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotenvereinigung
Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte eine Aussetzung des
Gesetzes nun ab. Die Verfassungsbeschwerden seien zwar weder unzulässig
noch unbegründet, für die vorläufige Aussetzung eines Gesetzes bis zum
Urteil müssten jedoch besonders schwere Nachteile drohen, die nicht oder
nur sehr schwer revidiert werden können. Erforderlich wäre zum Beispiel,
dass eine Gewerkschaft keine Tarifverträge mehr schließen könnte oder dass
sie so stark an Mitgliedern verliert, dass ihre Tariffähigkeit gefährdet
ist. Die Gefahr derartiger Entwicklungen konnten die klagenden
Gewerkschaften nicht aufzeigen.
Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass die betroffenen
Berufsgewerkschaften jederzeit einen neuen Eilantrag stellen können, wenn
sich Konflikte zuspitzen. Faktisch hat Karlsruhe die Arbeitgeber und die
großen DGB-Gewerkschaften damit aufgefordert, das Gesetz bis zur
Entscheidung im nächsten Jahr möglichst wenig anzuwenden.
(Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)
9 Oct 2015
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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