# taz.de -- Streit um Kopftuchverbot in Berlin: Gut betucht oder schlecht beraten?
       
       > Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienst empfiehlt,
       > Lehrerinnen das Kopftuch zu erlauben.
       
 (IMG) Bild: Für Schülerinnen ist das Kopftuch ok – für Lehrerinnen auch?
       
       Berlin bekommt offenbar ein neues Neutralitätsgesetz. Man gehe davon aus,
       dass es Änderungsbedarf geben wird, hieß es am Donnerstag aus Senatskreisen
       gegenüber der taz. Bis zum Herbst soll sich die rot-schwarze
       Landesregierung mit dem Gesetz beschäftigen, das Richtern, Polizisten oder
       Lehrern bislang untersagt, im Dienst Kreuze, Kopftuch, Kippa oder Ähnliches
       sichtbar zu tragen.
       
       Laut einem jetzt vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen
       Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhaus ist Berlin in der Pflicht,
       Lehrerinnen das Kopftuch in der Schule zu erlauben. Die Senatsverwaltung
       für Inneres hingegen hat ihre Überprüfung des Gesetzes weiter nicht
       beendet.
       
       Hintergrund ist eine Mitte März veröffentlichte Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts über eine Klage zweier muslimischer Lehrerinnen
       in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht urteilte dabei, dass ein pauschales
       Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen rechtswidrig ist und
       gegen die Religionsfreiheit verstößt. Für ein Verbot müsse vielmehr eine
       „konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der
       staatlichen Neutralität“ vorliegen.
       
       ## Beschränkung auf Schule
       
       Auf das Urteil folgten Debatten auch in den sieben anderen Bundesländern,
       die ein Kopftuchverbot haben. In Ostdeutschland ist das nur Berlin. Weil
       das Verfassungsgericht sich auf das Arbeitsfeld Schule beschränkte, ist
       auch die aktuelle Diskussion darauf begrenzt und bezieht sich nicht auf
       Polizei oder Gerichte. Im juristischen Bereich hatte jüngst in Neukölln ein
       Fall Aufsehen erregt, als eine Frau als Rechtsreferendarin mit Kopftuch im
       Bezirksamt tätig sein wollte.
       
       Innensenator Frank Henkel hatte sich direkt nach dem Urteil hinter das
       Neutralitätsgesetz gestellt: „Die bisherige Regelung hat sich in der Praxis
       bewährt und als sehr positiv für das Zusammenleben in einer vielfältigen
       Metropole wie Berlin erwiesen.“ Er kündigte damals aber dennoch eine
       Überprüfung des 2005 unter seinem SPD-Vorgänger Ehrhart Körting
       entstandenen Gesetzes an. Die dauert jedoch laut Henkel-Sprecher Stefan
       Sukale an. „Zeitnah“ soll ein Ergebnis vorliegen.
       
       Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hingegen, der im Auftrag der
       SPD-Fraktion ebenfalls im März mit seiner Prüfung begann, konnte sein
       Gutachten am Mittwoch vorlegen. Zwei Juristen arbeiteten nach
       Parlamentsangaben daran. Die Innenverwaltung beschäftigt ein Vielfaches von
       Rechtsexperten.
       
       ## CDU lehnt Lockerung ab
       
       Die CDU-Fraktion lehnt trotz des Gutachtens eine mögliche Lockerung ab.
       „Wir wollen das Neutralitätsgesetz in jetziger Form aufrechterhalten“, ist
       von Burkard Dregger zu hören. Er widerspricht dem Ansatz des
       Verfassungsgerichts, wonach nur eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens
       ein Verbot rechtfertigt: „Wir wollen Streit in den Schulen vermeiden, statt
       ihn nachher schlichten zu müssen.“ Diese Haltung gibt es aus Dreggers Sicht
       auch in weiten Kreisen der SPD-Fraktion. Dort gilt Fraktionschef Raed
       Saleh, selbst Muslim, als klarer Befürworter einer Neureglung, auch wenn er
       jetzt das Neutralitätsgesetz als „gute Lösung“ bezeichnete.
       
       Die Opposition hingegen drängt geschlossen auf ein Ende des
       Kopftuchverbots. „Der Senat muss eine Neufassung vorlegen“, forderte der
       rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Lederer. Für ihn
       unterstellt das Verbot eine bestimmte Geisteshaltung. „Da wird vom
       Äußerlichen auf die Gesinnung geschlossen – das geht nicht.“ Entscheidend
       sei nicht die Kleidung der Lehrerinnen, sondern ihr Auftreten in den
       Schulen: „Wenn Menschen im Unterricht missionieren, gehören sie nicht in
       den Schuldienst.“
       
       ## Piraten wollen Anhörung
       
       Grünen-Rechtsexperte Dirk Behrendt hält es für „befremdlich“, wie lange die
       Henkel-Verwaltung für ihr eigenes Gutachten braucht. „Es ist klar, dass das
       Verbot religiöser Symbole in der Schule nicht haltbar ist“, sagte er. Von
       Berlin dürfe man durchaus erwarten, dass es dem Urteil des
       Bundesverfassungsgericht folgt, anders etwa als Bayern 1995. Da hatte das
       Gericht eine Vorschrift als verfassungswidrig angesehen, wonach in jedem
       bayerischen Klassenzimmer ein Kreuz zu hängen hatte.
       
       Behrendt mochte nicht so weit gehen, auch ein Ende des Verbots religiöser
       Symbole im Richterdienst oder bei der Polizei zu fordern. „Da kann man
       durchaus einen Unterschied sehen“, sagt er. Diese Berufsgruppen verkörpern
       aus seiner Sicht eindeutig den Staat. Bei Lehrern hingegen ist das für ihn
       fraglich.
       
       Die Piratenfraktion hat zum Kopftuchverbot bereits eine Anhörung im
       Ausschuss für Integration beantragt. Fabio Reinhard drängt darauf, dass es
       gleich nach der parlamentarischen Sommerpause am 17. September dazu kommt.
       Auch für ihn ist klar: „Das Neutralitätsgesetz muss überarbeitet werden.“
       
       9 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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