# taz.de -- Störerhaftung und Europarecht: Kein Netz für alle
       
       > Die Bundesregierung will den öffentlichen Zugang zu WLAN einschränken.
       > Verbraucherschützer sind dagegen und appellieren an die EU-Kommission.
       
 (IMG) Bild: In Havanna auf Kuba haben die Leute gut lachen: Hier gibt es freies WLAN.
       
       Berlin dpa | Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen
       Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in
       Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker
       ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht.
       Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein
       Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von
       der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von
       WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.
       
       Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich
       nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen
       die Anbieter allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise
       das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen
       bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu
       begehen. Sind die Anbieter weder „geschäftsmäßig“ noch als „öffentliche
       Einrichtung“ tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.
       
       Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der
       Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem
       verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung
       mit offenen WLAN-Netzen und begründe „erhebliche Rechtsunsicherheiten beim
       Betrieb von Cloud-Diensten“.
       
       Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU
       vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die
       Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. „Durch die
       geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der
       Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im
       internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten“, lautet das
       Fazit der Organisationen.
       
       Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die
       Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und
       Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.
       
       6 Jul 2015
       
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