# taz.de -- Steuer: Lebenslang dieselbe Nummer
       
       > Ab 1.Juli wird Deutschland vom Fiskus durchnummeriert. Datenschützer
       > hegen "grundlegende Zweifel" gegen feste Steuernummer
       
 (IMG) Bild: Datenschützer-Beauftragter Schaar fürchtet, das Gesetze "aufgeweicht" und die Steuernummer-Daten auch für andere Zwecke genutzt werden könnten.
       
       HAMBURG taz Am 1. Juli kommt die persönliche Steuernummer: Vom Baby bis zum
       Greis wird jeder von der Finanzverwaltung in einer zentralen Datei erfasst
       und mit einer Steueridentifikationsnummer (TIN) versehen werden - bis über
       den Tod hinaus. Damit will der Fiskus Betrügern leichter auf die Schliche
       kommen, seine Verwaltung rationalisieren und besseren Service für seine
       Kunden bieten. Skeptiker sehen den gläsernen Bürger auf uns zukommen. Ab
       Juli melden die Einwohnermeldeämter die Daten von 82 Millionen Bürgern an
       das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn.
       
       Neben den Personalien werden auch die jeweils aktuellen Anschriften
       erfasst. Die elfstellige, zufällige Zahlenkombination gilt ein Leben lang
       und kann erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht werden. Mit der vorgesehenen
       Datenbank wird erstmals ein zentrales Register der gesamten Bevölkerung
       geschaffen.
       
       Die bereits im Jahr 2003 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene
       Registrierung gilt als eine der größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für
       die deutsche Bürokratie. Ab Oktober soll dann allen Bundesbürgern ihre
       persönliche TIN per Post zugestellt werden. Trotzdem dürfte die
       einheitliche Steuernummer vor allem jenen erst mal ziemlich egal sein, die
       schon eine Steuernummer beim Finanzamt haben. Allerdings unterscheidet sich
       diese in zwei wichtigen Punkten von der neuen Super-TIN.
       
       Bisher wechseln die Nummern im Laufe eines Lebens mehrmals, die
       einheitliche Steueridentifikationsnummer jedoch wird lebenslang gelten, und
       zudem wird die TIN ("Taxpayer Identification Number") schon mit der Geburt
       vergeben, obwohl Säuglinge bekanntlich keine Steuern zahlen. Damit ist die
       deutsche TIN weit rigider als das US-amerikanische Vorbild. Profitieren
       dürften in erster Linie die Finanzbehörden selbst. Sie schaffen damit
       endlich den Sprung in die Internet-Ära, können Arbeitsprozesse straffen und
       haben günstigere Karten bei der Kontrolle von Steuerpflichtigen sowie bei
       der Suche nach unversteuerten Einnahmen. Bürger, wie auch Unternehmen und
       Selbständige, müssen bei Umzug keine neue Steuernummer mehr beantragen, und
       wer vom Angestellten- ins Selbstständigen-Dasein wechselt, kann sich fortan
       den Weg zum Finanzamt sparen.
       
       Kritik kommt, wie beim Kontenabruf und der Autobahnmaut, vom
       Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er hatte im Vorfeld gefordert,
       eine TIN nur zu vergeben, wenn jemand steuerpflichtig wird. Der lebenslang
       als Nummer existierende Bürger werde nun aber Realität. Schaar tröstet
       sich: Er habe den von Politikern geplanten Datenkatalog verkleinern können.
       Und es sei vorerst eine Begrenzung auf rein steuerliche Zwecke erreicht
       worden. "Grundlegende Zweifel" blieben aber: Der
       Bundesdatenschutzbeauftragte fürchtet, dass in den nächsten Jahren durch
       neue Gesetze die Eindämmung auf reine Steuerfragen "aufgeweicht" werde und
       die Mega-Datenbank vom Staat vielfältig gegen die Bürger eingesetzt werde.
       Das Kontenabrufverfahren - einst nur zur Aufdeckung von Terroristen gedacht
       und nun für Zwangsvollstreckungen bei Hartz-IV-Empfängern eingesetzt - sei
       ein anschauliches Beispiel.
       
       In das gleiche Horn bläst Karl Heinz Däke vom Bund der Steuerzahler. Mit
       der Steueridentifikationsnummer werde "die Grundlage für eine zentrale
       Speicherung aller Daten vorbereitet". Und davon hätten Meldeämter,
       Mautstellen oder Zulassungsbehörden aller Art Unmengen von jedem gesammelt.
       Es müsse verhindert werden, "dass andere Behörden die von der
       Finanzverwaltung gespeicherten Daten einsehen können". Däke fordert einen
       klaren Beschluss des Bundestages, der die TIN bei der Finanzverwaltung
       einschließt.
       
       22 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hermannus Pfeiffer
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
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