# taz.de -- Steuerreform: Eine Minireform für Frauen
       
       > Das neue Steuergesetz soll Frauen ermutigen, einer Erwerbsarbeit
       > nachzugehen. Doch das größte Hindernis dafür, das Ehegattensplitting,
       > soll bleiben.
       
 (IMG) Bild: Kein Grund zu übertriebenem Jubel: Am Ehegattensplitting hält das neue Gesetz fest.
       
       BERLIN taz Das neue Modell soll mehr Fairness in die Familien bringen -
       zumindest bei der Lohnsteuer. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett ein
       neues Verfahren zur Besteuerung von Ehegatten, das endlich einen oft
       kritisierten Missstand beheben soll. Das heutige System ermutigt Ehefrauen
       nicht gerade dazu, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
       
       Wird der Plan tatsächlich beschlossen, erwarten verheiratete Paare künftig
       eine Vielfalt möglicher Steuermodelle. Bislang können sie lediglich
       zwischen zwei Varianten wählen. Entweder lassen sich beide in der
       Steuerklasse IV einstufen, was der übliche Weg ist, wenn beide in etwa
       gleich viel verdienen. Oder sie wählen die Steuerklassen III und V. Dann
       werden alle Freibeträge dem Besserverdienenden zugerechnet. In der Regel
       ist dies der Mann.
       
       Frauen, die in der Klasse V eingestuft sind, müssen relativ viel Steuern
       bezahlen. Auch wenn sich dies über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder
       ausgleicht, erhalten die Frauen ein eher niedriges Nettogehalt.
       
       Gerade dieser psychologische Effekt ist es, der die Kritik hervorruft.
       Frauen könnten das Gefühl haben, dass sich ihr Teilzeitjob gar nicht lohnt.
       Die Wirkung verstärkt sich dadurch, dass Ehepaare oft ihre Finanzen nicht
       auseinanderrechnen: Längst nicht jeder Mann leitet das Geld, das er durch
       das Steuermodell einspart, an seine Frau weiter.
       
       Zudem ist der Wechsel in eine ungünstige Steuerklasse nicht so unerheblich,
       wie viele Paare oft vermuten. Leistungen wie das Elterngeld oder das
       Arbeitslosengeld orientieren sich an den Nettoeinkünften. Und die fallen in
       der Steuerklasse V deutlich bescheidener aus.
       
       Schon lange fordern Kritiker daher, das bestehende Modell abzuschaffen.
       Auch im Koalitionsvertrag steht ein entsprechender Passus. In der Praxis
       aber schreckt die Koalition nun vor einem deutlichen Schnitt zurück. Sie
       will das heutige Modell nicht ersetzen, sondern bloß um eine neue Variante
       ergänzen.
       
       Bei dem nun beschlossenen Verfahren bezahlt jeder Ehepartner genauso viel
       Lohnsteuer, wie es seinem Anteil an den Einkünften der Familie entspricht.
       Wer also dreißig Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, soll auch
       dreißig Prozent der Lohnsteuer abführen. An der Jahressteuersumme ändert
       das zwar nichts, dürfte aber den Frust beim Blick auf den Lohnzettel
       mindern. Die Frauen hätten jeden Monat etwas mehr Nettogehalt auf dem
       Konto.
       
       Problematisch sei das Verfahren allerdings aus Sicht des Datenschutzes,
       sagt Uwe Rauhöft vom Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Der Arbeitgeber
       erfahre auf diese Art, wie viel die Partner oder Partnerinnen seiner
       Angestellten verdienen - ein Wissen, das ihn womöglich bei der Entscheidung
       über Entlassungen oder Gehaltserhöhungen beeinflusse.
       
       Mit dem neuen Verfahren reagiert die Politik auf den immer wieder
       formulierten Vorwurf, dass das geltende Steuersystem die tradierte
       Hausfrauenehe zu sehr belohnt und damit die Bemühungen, Frauen stärker an
       Berufs- und Karrierechancen teilhaben zu lassen, konterkariert.
       
       Ob das neue Modell mehr leistet als eine geringfügige Korrektur, ist jedoch
       umstritten. Achim Truger, Steuer- und Finanzexperte bei der
       Hans-Böckler-Stiftung, sieht in den Steuerklassen nur die Symptome für
       einen grundsätzlichen Missstand: "Das Hauptproblem ist das
       Ehegattensplitting", sagte er der taz. "Solange es existiert, gibt es einen
       steuerlichen Anreiz, als Ehefrau nicht arbeiten zu gehen, weniger arbeiten
       zu gehen oder in geringfügige Beschäftigung zu gehen." Beim
       Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen gedanklich beiden Partnern
       je zur Hälfte zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird dann die Steuerlast
       ermittelt.
       
       Wegen der Progression im Steuersystem profitieren von dieser Regelung
       insbesondere Paare, bei denen der Mann viel und die Frau wenig oder gar
       nichts verdient.
       
       Eine Regelung wie die deutsche sei mittlerweile ungewöhnlich geworden, sagt
       Truger. In vielen europäischen Ländern sei es üblich, Ehegatten
       grundsätzlich individuell zu besteuern. In Deutschland widmet sich das
       Kabinett zumindest einer Minireform. Setzt sich das neue Verfahren durch,
       könnte es für das Jahr 2009 erstmals angewendet werden.
       
       9 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cosima Schmitt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
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