# taz.de -- Kommentar: Eine Datei gegen Steuersünder
       
       > Bei der zentralen Sammlung von Steuerdaten muß klargestellt werden, dass
       > nur die Finanzbehörden Zugriff auf die Angaben haben. Gesetze könnten
       > Mißbrauch verhindern.
       
       Eine neue, einheitliche Steuernummer für alle Bundesbürger und eine
       zentrale Steuerdatei, in der alle Steuerdaten gespeichert werden?
       Datenschützer sind alarmiert: Sie fürchten, eine neue Zentraldatei könnte
       mit immer mehr Daten gefüttert werden, auf die nach und nach weitere
       Behörden und Firmen zugreifen können.
       
       Tatsächlich wird auf diese Weise zum ersten Mal eine Datei entstehen, in
       der jeder Deutsche buchstäblich von der Wiege bis zur Bahre (und sogar
       darüber hinaus) erfasst wird. Und dass Daten, wenn sie erst einmal erfasst
       sind, immer neue Begehrlichkeiten wecken, kann als erwiesen gelten.
       
       Einige Kritiker schieben das Datenschutzargument allerdings nur vor: Wenn
       FDP und Wirtschaftsverbände jetzt lautstark den Eingriff in die
       Freiheitsrechte beklagen, dann meinen sie damit vor allem die "Freiheit"
       ihrer Klientel, Steuern zu hinterziehen. Als der Datenschutz aufgehoben
       wurde, um die finanzielle Situation von Hartz-IV- oder Bafög-Empfängern
       auszuspionieren, war von dieser Seite kein vergleichbarer Aufschrei zu
       vernehmen. Und auch an den viel umfassenderen Datenbanken, die Unternehmen
       mit Hilfe von Kundenkarten aufbauen, haben sich diese Kritiker bisher nicht
       gestört.
       
       Das Ziel der neuen Datensammlung ist ja eigentlich nur zu begrüßen: Der
       Steuerbetrug, der große Löcher in die öffentlichen Kassen reißt, soll
       erschwert werden. Ein Abgleich der Steuerdaten zwischen unterschiedlichen
       Ländern und Kommunen ist dafür unverzichtbar. Entscheidend ist daher
       weniger, ob die bisher ohnehin erhobenen Daten nun zentral gespeichert
       werden oder nicht. Sondern vielmehr, was dann mit diesen Daten geschieht.
       Es muss völlig klar sein, dass nur Finanzbehörden Zugriff auf diese Daten
       haben. Arbeitgeber beispielsweise dürfen keinesfalls mehr erfahren können
       als bisher.
       
       Die Regierung erklärt, dass das so geplant ist. Datenschützer und
       Opposition ziehen diese Erklärung in Zweifel. Dieses Thema muss bei den
       Beratungen im Bundestag geklärt werden. Um späteren Missbrauch zumindest zu
       erschweren, sollte eine Ausweitung von Daten und Nutzern im Gesetz
       ausdrücklich verboten werden.
       
       8 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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