# taz.de -- Bundestrojaner: Das Software-Wunder
       
       > Offiziell ist die Entwicklung der neuen BKA-Spähsoftware seit April
       > ausgesetzt. Doch nun soll der Bundestrojaner plötzlich fast
       > fertiggestellt sein.
       
 (IMG) Bild: Einfach weitergearbeitet? Nun steht das BKA selbst im Verdacht
       
       Offiziell besteht für die Entwicklung der neuen Spähsoftware des
       Bundeskriminalamts (BKA) seit April ein Entwicklungstopp. Dennoch soll das
       Hacker-Werkzeug, das RFS (Remote Forensic Software) genannt wird, bereits
       fast fertiggestellt sein. So klingt es jedenfalls in einem aktuellen
       Schreiben des Bundesinnenministeriums: "Die Entwicklung einer einsetzbaren
       Version der RFS könnte bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten
       Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen sein."
       
       Das verwundert doch sehr. War das BKA etwa schon im Frühjahr, als die
       Arbeiten angeblich eingestellt wurden, mit der Entwicklung der staatlichen
       Hacker-Software so weit fortgeschritten? Oder hat das Bundeskriminalamt die
       politischen Vorgaben missachtet und heimlich weiterkonstruiert?
       
       Im Herbst wurden dem BKA jedenfalls im Rahmen des "Programms zur Stärkung
       der Inneren Sicherheit" vom Bundestag zwei Personalstellen, 225.000 Euro
       Sachkosten und 200.000 Euro einmaliger Investitionsaufwand für neue
       Hardware genehmigt. Damit sollte eine Software entwickelt werden, mit der
       man "entfernte PCs" durchsuchen kann, ohne sie zu beschlagnahmen. Als die
       staunenden Abgeordneten fragten, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gebe,
       verwies Innenminister Schäuble (CDU) auf die Vorschriften zur
       Hausdurchsuchung.
       
       Wenige Tage später stoppte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
       (BGH) solche Onlinedurchsuchungen - weil es keine Rechtsgrundlage gebe. Das
       heimliche Eindringen in einen Computer via Internet sei eben keine
       Hausdurchsuchung. Im Februar bestätigte ein Senat des BGH diese Auffassung.
       
       Im April wollte deshalb der Haushaltsausschuss des Bundestags wissen, ob im
       BKA immer noch an der neuen Spähsoftware gearbeitet wird. Innenminister
       Schäuble sah darin zunächst kein Problem, da es ja den Willen gebe, bald
       eine Rechtsgrundlage für die Onlinedurchsuchung zu schaffen. Doch am 25.
       April sagte BMI-Staatssekretär Johann Hahlen zu, dass die Arbeiten
       eingestellt werden, "bis es eine Rechtsgrundlage gibt". Vor der Sommerpause
       versuchte Schäuble das Moratorium zwar noch einmal rückgängig zu machen,
       aber die SPD-Mitglieder im Haushaltsausschuss blieben hart. "Für uns gilt:
       Das Geld folgt der Aufgabe", so Eva Hagedorn, die zuständige
       SPD-Abgeordnete. BKA-Chef Jörg Ziercke war mächtig sauer. Und auch in
       dieser Woche versicherte das BKA, dass man sich an den Entwicklungsstopp
       halte.
       
       Warum also ist die Hacker-Software trotz Stillstand schon fast fertig?
       Denkbar ist, dass das BKA schon im Vorjahr einen einsatzfähigen Prototyp
       entwickelt hatte, der mit den zusätzlichen Steuergeldern nur noch
       verbessert werden soll. Immerhin wurde 2006 zweimal der Einsatz einer
       Onlinedurchsuchung durch das BKA beantragt. Dagegen spricht aber Schäubles
       Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 10. April, wonach das BKA
       erst die "technische Umsetzbarkeit einer Onlinedurchsuchung im Rahmen eines
       Entwicklungsprojektes prüfe".
       
       Möglich ist aber auch, dass die BKA-Programmierer in den letzten Monaten an
       der Software weitergearbeitet haben und nur die Aufgabenstellung neu
       definiert wurde. Sie könnten nun zum Beispiel eine ganz ähnliche Software
       entwickeln, mit der Internettelefongespräche (via Skype und Ähnliches)
       überwacht werden, was für das BKA besonders wichtig ist. Auch dazu müssten
       die Ermittler in den Computer eines Verdächtigen eindringen. Das
       Innenministerium sieht darin jedenfalls keine Onlinedurchsuchung, sondern
       eine Telefonüberwachung - und die ist bekanntlich heute schon zulässig.
       
       Das BKA sagte dazu gestern nur vieldeutig: "Natürlich forschen wir ständig
       an neuen kriminaltaktischen Methoden."
       
       31 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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