# taz.de -- Kommentar: Neue Tabus für Sicherheitsbehörden
       
       > Am Ende der Diskussion über die Onlinedurchsuchung dürfte die SPD
       > einknicken. Sie vergibt die Chance, Verbesserungen bei Bürgerrechten
       > herauszuhandeln.
       
       Momentan führt die SPD nur Abwehrgefechte in ihrem Streit mit
       CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble, ob die Onlinedurchsuchung von
       Computern erlaubt werden soll. Am Ende dürften die Sozialdemokraten
       einknicken - schon weil laut einer Infratest-Umfrage vom April überhaupt
       nur 22 Prozent der Bundesbürger finden, dass Schäuble zu weit geht. Die SPD
       vergibt dabei die Chance, deutliche Verbesserungen bei den Bürgerrechten
       herauszuhandeln.
       
       Stattdessen verlegt sich die SPD darauf, eher scheinradikale Bedingungen
       aufzustellen. So wird etwa gefordert, es dürfe keine Grundgesetzänderung
       für die Onlinedurchsuchung geben. Dann macht es Schäuble eben ohne
       Grundgesetzänderung. Ihre Notwendigkeit ist eh umstritten. Auch andere
       SPD-Forderungen sind wachsweich: Richtervorbehalt, Benachrichtigung des
       Betroffenen oder Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" - all
       das ist im Gesetzentwurf von Schäuble längst enthalten. Vielleicht kommt
       noch ein Verbot dazu, die Spähsoftware mit gefälschten Behörden-E-Mails zu
       verschicken. Doch auch diese Einschränkung kann das BKA verkraften,
       schließlich war dies nur eine von vielen Ideen, wie das staatliche
       Hacker-Tool auf dem Computer eines Verdächtigen platziert werden könnte.
       
       Letztlich dürfte die SPD nur sicherstellen, dass die Onlinedurchsuchung
       nicht zu einer Standardmaßnahme der Polizei wird. Allerdings wird sie wegen
       der aufwändigen Installation der Späh-Software auf dem Computer des
       Verdächtigen ohnehin die Ausnahme bleiben. Typischerweise wird die
       Festplatte - wie schon seit Jahrzehnten - bei einer Hausdurchsuchung
       beschlagnahmt. Es wird sich also weniger ändern, als die aufgeregte
       Diskussion vermuten lässt.
       
       Auch wenn die Onlinedurchsuchung nur selten stattfinden soll: Bei den
       meisten Bürgern bleibt eher die Botschaft hängen, dass es keinen
       geschützten Rückzugsraum mehr gibt. Schließlich erfolgen die meisten der
       modernen Ermittlungsmethoden heimlich und niemand weiß, ob und wie er
       überwacht wird. Selbst absolut rechtstreues Verhalten hilft nicht. Es
       könnte ja ein Missverständnis, eine Verwechslung oder eine böswillige
       Denunziation vorliegen.
       
       Um diesem Misstrauen gegen den Staat zu begegnen, sind neue Tabus für die
       Sicherheitsbehörden erforderlich. Die Politik muss zeigen, dass sie das
       Bedürfnis derjenigen ernst nimmt, die nicht nur einen relativen, sondern
       einen absoluten Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Hier müsste
       die SPD ansetzen, wenn sie in den Verhandlungen mit der Union nicht nur das
       Schlimmste verhüten, sondern eigene Akzente setzen will.
       
       So wäre es naheliegend, das gesprochene Wort in der privaten Wohnung und
       das handschriftliche Tagebuch für absolut geschützt zu erklären. Beides
       betrifft althergebrachte und zutiefst persönliche Orte der Reflexion, die
       zugleich für die Kriminalitätsbekämpfung von verschwindend geringer
       Bedeutung sind. Der große Lauschangriff, also das Abhören der Wohnung mit
       Mikrofonen, hat trotz gewaltiger Versprechungen bei seiner Einführung 1998
       kaum praktische Relevanz entwickelt. Auch das Tagebuch muss die Polizei
       nicht lesen. Es erstaunt, dass das Verfassungsgericht die Verwertung vor
       Gericht bisher zugelassen hat, wenn es um Aufzeichnungen über schwere
       Verbrechen geht.
       
       Natürlich würde die Arbeit der Polizei durch neue Tabus nicht erleichtert.
       Aber abwägungsfeste Beschränkungen der Ermittlungen sind im Rechtsstaat
       keine Fremdkörper. Das Schweigerecht des Beschuldigten, die
       Zeugnisverweigerungsrechte oder die Verjährung behindern die
       Strafverfolgung spürbar, aber durchaus gewollt.
       
       Und noch ein Deal könnte der SPD Pluspunkte bringen. Statt ängstlich eine
       Grundgesetzänderung für die Onlinedurchsuchung zu vermeiden, sollte sie
       lieber verfassungsrechtliche Gegenleistungen fordern. So könnte endlich der
       Datenschutz im Grundgesetz verankert werden und das alte Fernmeldegeheimnis
       könnte zu einem umfassenden Mediennutzungsgeheimnis ausgebaut werden, das
       dann auch die Nutzung des Internets umfasst. Beides hätte zwar überwiegend
       symbolische Bedeutung, aber nie waren Symbole so wichtig wie in der
       Mediengesellschaft. Der Gesellschaft würde signalisiert, dass der Staat den
       Schutz der Privatsphäre auch in Zeiten des islamistischen Terrors ernst
       nimmt.
       
       31 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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