# taz.de -- Onlinedurchsuchungen: Mehr als 30 Gesetze betroffen
       
       > Nicht nur das BKA soll künftig Computer ausspähen können.
       > Verfassungsschutz und Landespolizei sollen ebenfalls auf Festplatten
       > schnüffeln dürfen.
       
 (IMG) Bild: Bis zu 32 Gesetze müssten für den polizeilichen Zugriff geändert werden
       
       FREIBURG taz Es handele sich doch nur um "fünf bis maximal zehn"
       Onlinedurchsuchungen im Jahr, beschwichtigte Jörg Ziercke, Präsident des
       Bundeskriminalamtes (BKA), diese Woche im Stern-Interview. Fürs BKA mag
       diese Prognose ja vielleicht zutreffen, doch wenn sich heute die Experten
       von Innen- und Justizministerium mit Abgeordneten der großen Koalition
       treffen, um die Verhandlungen zur Onlinedurchsuchung fortzuführen, geht es
       nur vordergründig um das BKA. Im Blick sind durchaus auch die
       Landespolizeien sowie die Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern.
       
       Die Verhandlungen um das BKA-Gesetz stehen, so der Konsens in der
       Koalition, nur stellvertretend für alle Sicherheitsbehörden - einfach
       deshalb, weil das BKA-Gesetz ohnehin novelliert wird und der
       vorwärtsdrängende Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hier die
       Federführung hat. Mit der Novelle bekommt das BKA erstmals
       Präventivbefugnisse, begrenzt allerdings auf die Abwehr des internationalen
       Terrorismus.
       
       Doch Schäuble hat schon Anfang des Jahres klargestellt, dass auch der ihm
       unterstellte Verfassungsschutz künftig heimlich Festplatten ausspähen
       können soll. Später wurde bekannt, dass der Geheimdienst aufgrund einer
       bloßen Dienstanweisung von Innenminister Otto Schily (SPD) schon seit 2005
       vereinzelte Onlinedurchsuchungen vornahm. Schäuble stoppte die Praxis und
       plant jetzt eine gesetzliche Grundlage im Bundes-Verfassungsschutzgesetz.
       
       Noch wichtiger dürfte eine Änderung der Strafprozessordnung sein, für die
       Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verantwortlich ist. Hier sind die
       Rechte der Polizei bei der Strafverfolgung, also zur Aufklärung bereits
       begangener Taten geregelt. Wenn die Onlinedurchsuchung hier eingeführt
       würde, dürfte es auch nicht nur um mögliche Terroristen gehen. Christoph
       Frank, der Vorsitzende des Richterbundes, will mit diesem Mittel vor allem
       den Hintermännern von Kinderporno-Ringen auf die Schliche kommen. Mit
       Genehmigung des Amtsgerichts Bonn wurde 2006 bereis zweimal heimlich auf
       Computer zugegriffen, damals ging es um den Betrug an Bankkunden mittels
       Phishing. Im Februar hat der Bundesgerichtshof dann in einem anderen Fall
       klargestellt, dass es für Onlinedurchsuchungen noch keine gesetzliche
       Erlaubnis gibt.
       
       Doch neben den drei Bundesgesetzen gibt es in jedem Bundesland noch ein
       Polizeigesetz für die präventive Tätigkeit der Landespolizei und ein
       Verfassungsschutzgesetz für den Landesgeheimdienst. Bis zu 32 weitere
       Gesetze könnten deshalb geändert werden.
       
       In den Ländern jedenfalls schaut man nach Berlin. In Baden-Württemberg hat
       Justizminister Ulrich Goll (FDP) durchgesetzt, dass die Onlinedurchsuchung
       nur ins Polizeigesetz eingefügt wird, wenn es auch im Bund eine
       Rechtsgrundlage gibt.
       
       Die bislang einzige gesetzliche Regelung für staatliche Hacker-Angriffe
       besteht in Nordrhein-Westfalen. Doch das Vorreiter-Gesetz ist umstritten.
       Über mehrere Verfassungsbeschwerden will das Bundesverfassungsgericht am
       10. Oktober verhandeln. Die SPD will das Urteil abwarten, das für Anfang
       2008 erwartet wird, bevor sie einer gesetzlichen Regelung im Bund zustimmt.
       
       30 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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