# taz.de -- Gericht begründet Haftstrafe: Abmahnanwalt "zeigt keine Einsicht"
       
       > Das Gericht hat die Haftstrafe gegen Abmahnanwalt Gravenreuth mit
       > drohenden weiteren Straftaten begründet. Verbraucherschützer erwarten
       > trotz des Falls kein Ende des Abmahngeschäfts.
       
 (IMG) Bild: "Unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken": Homepage von Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth
       
       BERLIN taz Seine Gegner nennen ihn den "Abmahn-Vampir". Fest steht: Der
       Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ließ wenig aus, um Menschen
       gegen sich aufzubringen. Er klagte gern. Und er klagte oft. Bis er
       vergangenes Jahr auf sein vorerst letztes Opfer traf: die taz.
       
       Im September verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gravenreuth zu
       sechs Monaten Freiheitsstrafe - wegen versuchten Betrugs an der taz. Doch
       erst jetzt veröffentlichte Richterin Nissing die schriftliche Begründung.
       Darin heißt es: "Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen
       derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller
       Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain
       verwertet. Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den
       Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des
       Angeklagten zu schützen."
       
       Trotz dieser klaren Begründung rechnen Verbraucherschützer nicht mit einem
       Ende des Abmahngeschäfts. Gravenreuth sei ohnehin nicht mehr "die zentrale
       Gestalt" unter den Abmahnern, sagt Ronny Jahn, Jurist der
       Verbraucherzentrale Berlin. Was in den letzten zwei Jahren etwa bei ebay
       und anderen shop-Betreibern los war, sei kein Vergleich zu Gravenreuth.
       Außerdem sei er im Streit mit der taz ja nicht wegen Abmahnungen verurteilt
       worden. "Der Fall hat keine besondere Strahlkraft, um andere
       abzuschrecken", so Jahn.
       
       Eine besondere Gemeinheit war es schon: Im Mai 2006 erhielt die taz eine
       Abmahnung, weil sie Günter Freiherr von Gravenreuth angeblich
       unaufgefordert eine Bestätigungs-Mail für den taz-Newsletter geschickt
       hatte. Für diese Belästigung erwirkte Gravenreuth eine einstweilige
       Verfügung und forderte von der taz 662,90 Euro für die Kosten des
       Verfahrens. Die taz zahlte den Betrag einschließlich Zinsen, worüber sie
       Herrn Gravenreuth per Fax informierte. Der behauptete aber, die Zahlung sei
       nie bei ihm eingegangen. Also machte er kurzen Prozess, pfändete die Domain
       taz.de und plante bereits ihre Versteigerung. Daraufhin verklagte die taz
       Gravenreuth wegen versuchten Betrugs. Und bekam recht.
       
       Erst bei einer Durchsuchung der Büroräume fand sich das Fax in einem
       Aktenordner. Im Prozess versteifte sich Gravenreuth darauf, es sei zu
       diesem Zeitpunkt in seiner Kanzlei so "chaotisch" zugegangen, dass er das
       Schreiben nie vorgelegt bekommen habe, was das Gericht für eine
       "Schutzbehauptung" hält. "Bei der taz GmbH handelt es sich nicht um einen
       kleinen Unbekannten, sondern dieser Zeitungsverlag ist weit über die
       Grenzen von Berlin bekannt. Es gab nur ein Gerichtsverfahren zwischen der
       taz GmbH und dem Angeklagten, weitere Geschäftsbeziehungen bestanden nicht.
       Deshalb ist es ausgeschlossen, dass der Angeklagte sich hier über
       irgendetwas irrte."
       
       Da Gravenreuth durch eine frühere Verurteilung wegen Urkundenfälschung in
       60 Fällen vorbestraft war, hielt das Gericht eine Geldstrafe nicht mehr für
       ausreichend. "Eine Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt
       werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut
       Straftaten dieser Art begehen wird."
       
       Die Internetgemeinde jubelte. Nach der Verkündung des Urteils führten die
       User von taz.de verbale Freudentänze auf: "Schaut bitte, dass der Wärter
       den Schlüssel 'zufällig' abbricht, verliert, verbrennt oder sonstwas",
       konnte man da lesen. Oder: "Danke liebe taz. Lange habe ich diesen Tag
       schon herbeigesehnt, und heute ist es endlich soweit. Ihr habt, indem ihr
       eure Integrität geschützt habt, einem der schlimmsten Individuen der
       heutigen Zeit gezeigt, wo seine Grenzen sind und dass er diese Grenzen
       überschritten hat."
       
       Die Euphorie ist nicht überraschend. "Rainbow", "Tricon", "Ballermann",
       "Explorer", aber auch Einzelpersonen bekamen Post von Gravenreuth, in der
       er zum Teil horrende Summen forderte. Wenn er nicht gerade Abmahnungen
       verfasste, feilte er an seinem Image - gerne mit juristischen Mitteln.
       Etwa, als er das Landgericht München dazu bringen wollte, die Nennung
       seines Geburtsnamens zu verbieten. Früher hörte der Freiherr noch auf den
       schnöden Namen Günter Dörr. Im zarten Alter von 31 Jahren beschloss er
       jedoch, sich rückwirkend zu adeln und nahm den Mädchennamen seiner Mutter
       an. "Scheinadeligkeit", nennen das diejenigen, die schon als "Von und Zu"
       zur Welt kamen.
       
       6 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sarah Stricker
       
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