# taz.de -- "Abmahn-Anwalt" verurteilt: Bewährungsstrafe für von Gravenreuth
       
       > Weil er Mandanten in zwei Fällen Geld aus zivilrechtlichen Vergleichen
       > vorenthalten hatte, wurde Abmahnanwalt von Gravenreuth zu elf Monaten
       > Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Das Verfahren von Gravenreuth gegen die Taz steht noch aus.
       
       MÜNCHEN taz Einst war Günter Freiherr von Gravenreuth der gefürchtetste
       "Abmahn-Anwalt" der deutschen Internet-Community. Doch die Hoch-Zeit der
       juristischen Geldschneiderei, von der auch die taz betroffen war, scheint
       sich ihrem Ende zu zuneigen. Am Mittwoch wurde von Gravenreuth vom
       Landgericht München I im Berufungsverfahren rechtskräftig zu elf Monaten
       Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
       
       In der Berufungsverhandlung, bei der sich der Angeklagte von einem
       Pflichtverteidiger vertreten ließ, wurden nach einer Verfahrensabsprache
       die Ergebnisse zwei bereits bestehende Urteile zusammengefasst. In zwei
       gleichartigen Fällen hatte der Münchner Anwalt im Jahr 2002 seinen
       Mandanten Geld vorenthalten, das er in zivilrechtlichen Vergleichen für
       seine Mandanten ausgehandelt hatte. Eigentlich leitet ein Anwalt solch ein
       Geld sofort an seine Mandanten weiter, "auskehren" heißt der juristische
       Fachbegriff. Doch von Gravenreuth hat das Geld stattdessen einbehalten.
       
       Bereits am 1. Februar diesen Jahres war in München deswegen ein Urteil
       gegen den Münchner Anwalt ergangen, 7 Monate auf Bewährung hieß es am Ende,
       weil von Gravenreuth 2321,80 Euro veruntreut hatte. Dazu kamen am Mittwoch
       nach der Berufungsverhandlung noch einmal 6 Monate durch ein zweites
       Verfahren. Der selbstständige Internet-Anbieter Elmar Dommer aus dem
       nordrhein-westfälischen Städtchen Langenfeld hatte Anfang 2000 von
       Gravenreuth ein Mandat gegeben, um einen Streit über eine Internetadresse
       zu klären. Die Sache endete in einem Vergleich, 6.000 Euro zahlte die
       Gegenseite an Dommer. Oder vielmehr an das Kanzleikonto, doch von
       Gravenreuth "kehrte" das Geld nicht aus. Erst in diesen Tagen bekam Dommer
       einen Teilbetrag überwiesen.
       
       Auch bei der taz arbeitete von Gravenreuth mit unsauberen Mitteln. Der
       Anwalt hatte die taz im Jahr 2006 wegen einer unverlangt zugeschickten
       Newsletter-Mail abgemahnt. Der Verlag zahlte die Verfahrenskosten in Höhe
       von 663,17 Euro, doch von Gravenreuth erklärte, keine Geld erhalten zu
       haben und wollte deshalb die Internetadresse www.taz.de der taz pfänden und
       versteigern lassen. Die taz konnte dann aber das Gegenteil beweisen und
       stellte ihrerseits Strafantrag. In der ersten Instanz verurteilte das
       Amtsgericht Berlin-Tiergarten von Gravenreuth entsprechend wegen versuchten
       Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Die Berufung
       steht noch aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Farnbacher erklärte am
       Mittwoch mit Blick auf dieses taz-Verfahren: "Jetzt muss von Gravenreuth
       sein Glück in Berlin suchen." Die gerade ausgesprochene Bewährungsstrafe
       würde bei einem weiteren Schuldspruch in Berlin mit einfließen. Das jetzige
       Urteil ist nach Angaben des Gerichts das zweite rechtskräftige gegen von
       Gravenreuth. Der Anwalt war bereits im Jahr 2000 in München wegen
       Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
       
       16 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Max Hägler
       
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