# taz.de -- Gravenreuth-Urteil: "Keine positive Legalprognose"
       
       > Im September verurteilte das Landgericht Berlin Abmahnanwalt Gravenreuth
       > wegen seines Rechtsstreits mit der taz zu 14 Monaten Haft. Nun wurde das
       > schriftliche Urteil veröffentlicht.
       
 (IMG) Bild: Schätzt seine Chancen in der Revision noch immer als gut ein: Günter Freiherr von Gravenreuth.
       
       Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als "Abmahnanwalt"
       berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu
       vierzehn Monaten Haft. Er hatte versucht, sich rechtswidrig [1][am Vermögen
       der "taz" zu bereichern].
       
       Ausgangspunkt des Falles war eine Bestätigungs-Email, die Gravenreuth von
       der taz erhalten hatte, nachdem unter seinem Namen der taz-Newsletter
       bestellt worden war. Daraufhin hatte er von der taz im Mai 2006 eine
       Unterlassungerklärung sowie Abmahngebühren in Höhe von 651 EU gefordert.
       Obwohl diese Rechnung Ende Juni 2006 von der taz bezahlt wurde, beantragte
       Gravenreuth im Juli die Pfändung der Domain "taz.de", da seine Forderungen
       nicht beglichen seien. Auf seiner Webseite kündigte er die baldige
       Versteigerung der gepfändeten Domain "taz.de" auf ebay an.
       
       Mit einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Berlin brachte die taz
       diese Pfändung vom Tisch. Gravenreuth hatte bis dahin stets behauptet, in
       dem Glauben gehandelt zu haben, er hätte noch berechtigte Forderungen gegen
       die taz, da seine Rechnung nicht bezahlt worden sei. Nachdem im Zuge einer
       weiteren Strafsache bei einer Durchsuchung seiner Münchner Kanzlei
       Fax-Schreiben sowie Kontoauszüge sichergestellt worden waren, aus denen die
       Zahlung eindeutig hervorging, zeigte taz-Anwalt Jony Eisenberg Gravenreuth
       wegen versuchten Betrugs an.
       
       Nachdem Gravenreuth bereits sämtliche zivilrechtlichen Verfahren gegen die
       taz verloren hatte - sowohl Landgericht als auch Kammergericht hatten
       geurteilt, das an dem "double opt in"-Verfahren, das die taz bei der
       Bestellung ihres Newsletters anwendet, nichts zu beanstanden sei - wurde er
       vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten
       verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin im
       September 2008 wurde diese Strafe mit weiteren anhängigen Verurteilungen zu
       einer Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung zusammengezogen.
       
       Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor, in dem es
       unter anderem heißt, die Strafzumessung sei "in dieser Höhe unbedingt
       erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte ... nicht mehr zur
       Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit
       hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt
       werden. (...) Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten
       nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in
       einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung
       solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um
       wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die
       der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der
       eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat,
       obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse "geordnet" sind. Es ist daher zu
       befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere
       Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose
       gestellt werden kann." Das gesamte Urteil im Wortlaut steht auf der
       [2][_Rechtsanwalt_Freiherr_v.Gravenreuth_soll_wegen_versuchten__Betruges__z
       um_Nachteil_der_taz__in%B4s_Gef%E4ngnis&id=97:Homepage von Anwalt
       Eisenberg].
       
       Die Revision vor dem Kammergericht Berlin ist noch anhängig. Auch wenn von
       Gravenreuth selbst seine Chancen dort als "gut" bezeichnet, ist nach dem
       wohlbegründeten Urteil des Landgerichts die Wahrscheinlichkeit sehr hoch,
       dass er seine Haftstrafe antreten muß.
       
       28 Jan 2009
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/leben/internet/artikel/1/wegen-betrugs-hinter-gitter/
 (DIR) [2] http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=LG_Berlin
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Bröckers
       
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