# taz.de -- Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft
       
       > Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss
       > wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2.
       > Februar 2009 seine Revision verworfen.
       
 (IMG) Bild: Muss in Haft: Abmahnanwalt Gravenreuth.
       
       Wegen versuchten Betrugs an der "taz" wurde der Münchner Rechtsanwalt
       Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008
       verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer
       Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem
       Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die
       Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil, dessen
       [1][schriftliche Begründung] kürzlich veröffentlicht wurde - hatte von
       Gravenreuth Revision eingelegt. Diese hat das Kammergericht jetzt nicht nur
       verworfen, sondern den Spruch des Landgerichts sogar noch verschärft.
       Dieses war lediglich von einem "versuchten" Betrug ausgegangen, die
       Kammerrichter hingegen sahen einen vollendeten Betrug zum Nachteil der taz.
       Die Begründung des Urteils kann auf der [2][Website des taz-Anwalts Jony
       Eisenberg] nachgelesen werden.
       
       Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei
       der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die
       taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem
       Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und
       die Domain taz.de pfänden lassen. Erst eine einstweilige Verfügung zu
       Gunsten der taz brachte diese Pfändung vom Tisch. Danach verlor von
       Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde,
       dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer
       automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist. Nachdem bei einer
       Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben
       der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die
       taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten.
       Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr
       rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten
       muss, ist noch nicht bekannt.
       
       6 Feb 2009
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/leben/internet/artikel/1/keine-positive-legalprognose/
 (DIR) [2] http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=Rechtsanwalt_Gravenreuth_wegen_Betruges_zum_Nachteil_der_taz_zu_unbedingter__Freiheitsstrafe_verurteilt&id=98
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mathias Bröckers
       
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       Verbraucherschützer.