# taz.de -- Völkerrechtler über Georgienkrieg: "Georgien handelt rechtmäßig"
> Der Kieler Völkerrechtler Andreas Zimmermann sieht in Südossetien kein
> geschütztes "De-facto-Regime". Russland durfte deshalb militärisch nicht
> zu Hilfe kommen.
(IMG) Bild: Russische Friedenstruppen sehen anders aus.
taz: Herr Zimmermann, Georgien beansprucht Südossetien als eigenes
Staatsgebiet. Zu Recht?
Andreas Zimmermann: Ja. Georgien wurde 1991 in den Grenzen der ehemaligen
Sozialistischen Sowjetrepublik Georgien unabhängig. Ein neuer Staat
entsteht immer in den alten Grenzen. Deshalb gehören auch die abtrünnigen
Gebiete Südossetien und Abchasien völkerrechtlich zu Georgien.
Doch zweimal haben sich die Südosseten in Volksabstimmungen für die
Unabhängigkeit ausgesprochen.
Völkerrechtlich gibt es grundsätzlich kein Recht auf Sezession, also auf
Abspaltung von einem anderen Staat. Südossetien bildet damit immer noch
einen Teil Georgiens.
Russland wirft dem Westen Doppelmoral vor, weil die Sezession Kosovos von
Serbien anerkannt wurde. Ein berechtigter Vorwurf?
Meines Erachtens ja. Dass mehr als vierzig Staaten, inklusive Deutschland,
Kosovo anerkannt haben, ändert nichts daran, dass solche Abspaltungen
grundsätzlich unzulässig sind.
Ist der georgische Militäreinsatz in Südossetien also gerechtfertigt?
Grundsätzlich ja. Ein Staat darf den Versuch einer Abspaltung eines Teils
seines Gebiets auch mit Waffengewalt verhindern.
Ist Südossetien nicht faktisch längst ein eigener Staat?
Ein richtiger Staat ist Südossetien sicher nicht. Es ist ja auch von keinem
anderen Staat bisher anerkannt worden. Südossetien könnte aber ein
De-facto-Regime darstellen und wäre dann vom völkerrechtlichen Gewaltverbot
geschützt. So gehört Taiwan zum Beispiel völkerrechtlich noch zu China,
darf als De-facto-Regime dennoch nicht von China zurückerobert werden. So
gefestigt ist Südossetien aber noch nicht. Nach meiner Auffassung ist der
georgische Militäreinsatz daher noch zulässig.
Kann Georgien also in Südossetien machen, was es will?
Nein, natürlich nicht. Georgien muss sich an die Regeln des humanitären
Völkerrechts halten. Es darf zum Beispiel keine zivilen Ziele angreifen.
Beim Angriff auf militärische Ziele darf es nur verhältnismäßige zivile
Kollateralschäden verursachen. Ob sich Georgien an diese Regeln hält, dazu
liegen mir keine gesicherten Informationen vor.
Durfte Russland in Südossetien intervenieren?
Nein. Russland durfte aufgrund eines Abkommens von 1992 zwar fünfhundert
Soldaten als Friedenstruppen in Südossetien stationieren. Doch der jetzige
Einsatz geht weit darüber hinaus. Russland durfte Südossetien auch keine
Nothilfe leisten, da der georgische Militäreinsatz gegen die Abspaltung im
Prinzip rechtmäßig war. Außerdem kommt auch eine humanitäre Intervention
Russlands zum Schutz der Zivilbevölkerung bisher nicht in Betracht. Wenn
überhaupt, müssten schon sichere Erkenntnisse über dauerhafte und massive
Menschenrechtsverletzungen der georgischen Truppen vorliegen.
Die meisten Südosseten haben russische Pässe. Darf Russland seine
Staatsbürger nicht schützen?
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit an Einwohner anderer Staaten ist
völkerrechtlich sehr problematisch. Selbst wenn sie hier zulässig wäre,
weil es sich um Staatsangehörige der früheren UdSSR handelt, kann der
Schutz eigener Staatsangehöriger keine breit angelegte militärische
Intervention rechtfertigen.
Ist Südossetien ein Fall für internationale Gerichte?
Wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, könnte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden, da Russland
und Georgien Mitglied des Europarats sind. Individuelle Militärs könnten
auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden,
wenn zum Beispiel Kriegsverbrechen auf georgischem Staatsgebiet begangen
wurden, denn Georgien hat das Statut des Gerichtshofs ratifiziert.
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH
11 Aug 2008
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