# taz.de -- Kommentar Deutsche Bahn: Keine Frage von Minuten
       
       > Mehr Fahrgastrechte bei der Bahn: Auf das Kleingedruckte kommt es an.
       > Nicht die Minuten sind entscheidend, sondern wie und bei wem die Kunden
       > ihr Recht einklagen können.
       
 (IMG) Bild: Für das Gefühl einer tiefen Verbundenheit braucht es eben doch: Schotter, Gleise, Oberleitungen
       
       Die Bundesregierung legt ein Gesetz vor, dass Bahnunternehmen bei
       Zugverspätungen zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet - und was
       macht die Deutsche Bahn? Sie freut sich.
       
       Das Unternehmen findet, dass kommendes europäisches Recht damit sinnvoll
       umgesetzt werde. Das stimmt misstrauisch. Tatsächlich ist es wenig
       einleuchtend, dass die verantwortliche Bundesjustizministerin Brigitte
       Zypries (SPD) es unter Verweis auf anstehende europäische Regelungen
       ablehnt, den Fahrgästen in Deutschland mehr Rechte einzuräumen: Erst bei
       Verspätungen ab einer Stunde gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Da
       war der CSU-Kollege im Kabinett, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer,
       schon mal weiter. Er wollte immerhin, dass die Kunden schon ab 30 Minuten
       Verspätung Geld bekommen.
       
       Allerdings ist die Minutenfrage gar nicht unbedingt entscheidend. Viel
       wichtiger ist, wie Fahrgäste ihre Ansprüche künftig anmelden können. Schon
       jetzt bietet die Bahn ihren Kunden, die Opfer von langen Wartezeiten
       wurden, ja Entschädigungen an. Der Fahrgast muss sich die Verspätung direkt
       beim Schaffner oder, innerhalb von zwei Tagen, am Fahrkartenschalter
       bestätigen lassen - nur um einen Gutschein beantragen zu können, der dann
       ebenfalls umständlich eingelöst werden muss.
       
       Bisher war das eine hübsche Strategie der Bahn, um auf dem Papier
       Kundenfreundlichkeit zu demonstrieren, de facto aber um viele Zahlungen
       herumzukommen. Die Bahn macht aus ihren Verspätungen sowie den daraus
       resultierenden Entschädigungszahlungen zwar ein Geheimnis. Aber es ist
       anzunehmen, dass viele Kunden auf eine Entschädigung verzichtet haben. Zu
       umständlich, zu bürokratisch ist das Verfahren.
       
       Beim künftigen Gesetz wird es deshalb also auf das Kleingedruckte ankommen,
       das noch nicht im Entwurf fixiert ist: Bei wem und wie können die Kunden
       ihre Entschädigung beantragen? Wird es enge Fristen geben? Noch müssen
       Bundestag und Bundesrat Zypries Werk zustimmen. Sie haben also noch die
       Möglichkeit, es im Sinne der Kunden zu präzisieren.
       
       2 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
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