# taz.de -- Fahrgastrechte bei der Bahn: Ab einer Stunde gibt es Bargeld
       
       > Bahnreisende sollen laut Kabinettsbeschluss bei Verspätungen einen
       > Rechtsanspruch auf Entschädigung bekommen.
       
 (IMG) Bild: Wenn ein Zug über 60 Minuten Verspätung hat, müssen künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, ab zwei Stunden sogar die Hälfte.
       
       BERLIN taz Fahrgäste von Zügen sollen künftig einen Rechtsanspruch auf
       Entschädigung bei Verspätungen bekommen. Bundesjustizministerin Brigitte
       Zypries (SPD) stellte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden
       Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hatte.
       
       Demnach müssen die Bahnunternehmen bei Fernreisen Kunden 25 Prozent des
       Fahrpreises erstatten, wenn der Zug 60 Minuten verspätet am Zielort
       ankommt, bei zwei Stunden Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Im
       Nahverkehr, also bei Entfernungen von bis zu 50 Kilometern oder einer
       Stunde Fahrtzeit, kann der Kunde bei Verspätungen ab 20 Minuten einen
       anderen Zug nehmen - etwa einen ICE statt eines verspäteten
       Regionalexpresses. Die Entschädigung muss auf Wunsch bar ausgezahlt werden
       und bezieht sich - werden mehrere Züge benutzt - auf den Gesamtfahrpreis.
       
       Zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens muss die Bahn ein Taxi bezahlen,
       wenn ein Zug mindestens eine Stunde zu spät kommt und keine Busse oder
       Straßenbahnen mehr fahren. Zudem muss die Bahn die Fahrgäste künftig besser
       über Verspätungen und die daraus entstehenden Rechte informieren. Bei
       Streitfällen sollen sich Kunden an eine neu einzurichtende
       Schlichtungsstelle wenden können. Bei höherer Gewalt müssen die Unternehmen
       auch künftig keine Entschädigung zahlen.
       
       Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen
       werden und soll nach Willen des Kabinetts im Mai oder Juni nächsten Jahres
       in Kraft treten. Damit nehme die Bundesregierung die europäische Regelung
       vorweg, die ab Dezember 2009 für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten
       solle, sagte Zypries. Ihr Entwurf orientiert sich an der EU-Richtlinie und
       wurde nach langem Streit mit dem Verbraucherschutzminister Horst Seehofer
       (CSU) beschlossen, der die Bahn schon nach 30 Minuten Verspätung im
       Fernverkehr zu Zahlungen verpflichten wollte.
       
       Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert den Gesetzentwurf. Zwar sei
       es gut, dass es künftig eine gesetzliche Regelung gebe, die für alle
       Bahnunternehmen gelte, sagte Heidi Tischmann, Referentin für
       Verkehrspolitik des VCD. Doch hindere Brüssel die Bundesregierung nicht, in
       Deutschland ein kundenfreundlicheres Gesetz zu erlassen. Ein Sprecher der
       Bahn begrüßte den Gesetzentwurf als "sinnvolle, europaweit einheitliche
       Regelung".
       
       2 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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