# taz.de -- Urteil gegen Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt verliert Berufung
> Abmahnanwalt Gravenreuth hat die Berufung gegen die taz verloren. Er muss
> Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro bezahlen.
(IMG) Bild: Homepage mit Verweis auf Ex-Präsident Herzog: Anwalt Gravenreuth
BERLIN taz Los ging es mit einer E-Mail: Dem Anwalt Günter Freiherr von
Gravenreuth war eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-newsletter zugegangen
mit der Bitte, für den Fall, dass er diesen Newsletter tatsächlich erhalten
wolle, ein Rück-E-mail zu schicken. Das tat er nicht, sondern mahnte die
taz ab, weil diese E-mail seine Persönlichkeitsrechte verletze. Er
behauptete, die E-mail nicht bestellt zu haben. Für die Abmahnung wollte er
über 600 Euro Anwaltskosten kassieren. Daraus entspann sich ein heftiger
Streit.
Gravenreuth erwirkte eine einstweilige Verfügung, aus der sich gegen die
taz zunächst eine Kostenforderung über weitere gut 600 Euro ergab. Als die
taz zahlte, verrechnet er diese Zahlung auf eine angebliche andere Schuld
und verlangte die Zahlung für die einstweilige Verfügung ein zweites Mal.
Weil die taz dies verweigerte, pfändete er die taz-domain und drohte, diese
zu versteigern. Die taz zeigte ihn an, bei einer polizeilichen Durchsuchung
fand die Polizei in seiner Handakte säuberlich abgeheftet ein
Telefax-Schreiben der taz, dessen Zugang er bis dahin bestritten hatte. Das
Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen Betruges zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Über Gravenreuths
Berufung gegen dieses Strafurteil wird im September verhandelt werden.
Die einstweilige Verfügung hob das Landgericht Berlin auf Widerspruch der
taz hin auf, weil die im "double-opt-in"-Verfahren übersandte
Bestätigungs-E-Mail die Rechte Gravenreuths nicht verletzte: Das
Kammergericht kündigte am Donnerstag an, die Berufung von Gravenreuth gegen
dieses Urteil zurück zu weisen: Die taz habe in vorbildlicher Weise
Vorkehrungen getroffen, dass niemand unaufgefordert mit dem Newsletter
bedacht werde. Gravenreuth nahm daraufhin seine Berufung gegen das
Zivilurteil zurück. Die Machenschaften Gravenreuths haben ihm nun, neben
dem Strafverfahren, nicht nur das erhoffte Honorar nicht beschert, sondern
Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro.
21 Aug 2008
## AUTOREN
(DIR) Johannes Eisenberg
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