# taz.de -- Urteil gegen Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt verliert Berufung
       
       > Abmahnanwalt Gravenreuth hat die Berufung gegen die taz verloren. Er muss
       > Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro bezahlen.
       
 (IMG) Bild: Homepage mit Verweis auf Ex-Präsident Herzog: Anwalt Gravenreuth
       
       BERLIN taz Los ging es mit einer E-Mail: Dem Anwalt Günter Freiherr von
       Gravenreuth war eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-newsletter zugegangen
       mit der Bitte, für den Fall, dass er diesen Newsletter tatsächlich erhalten
       wolle, ein Rück-E-mail zu schicken. Das tat er nicht, sondern mahnte die
       taz ab, weil diese E-mail seine Persönlichkeitsrechte verletze. Er
       behauptete, die E-mail nicht bestellt zu haben. Für die Abmahnung wollte er
       über 600 Euro Anwaltskosten kassieren. Daraus entspann sich ein heftiger
       Streit.
       
       Gravenreuth erwirkte eine einstweilige Verfügung, aus der sich gegen die
       taz zunächst eine Kostenforderung über weitere gut 600 Euro ergab. Als die
       taz zahlte, verrechnet er diese Zahlung auf eine angebliche andere Schuld
       und verlangte die Zahlung für die einstweilige Verfügung ein zweites Mal.
       Weil die taz dies verweigerte, pfändete er die taz-domain und drohte, diese
       zu versteigern. Die taz zeigte ihn an, bei einer polizeilichen Durchsuchung
       fand die Polizei in seiner Handakte säuberlich abgeheftet ein
       Telefax-Schreiben der taz, dessen Zugang er bis dahin bestritten hatte. Das
       Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen Betruges zu einer
       Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Über Gravenreuths
       Berufung gegen dieses Strafurteil wird im September verhandelt werden.
       
       Die einstweilige Verfügung hob das Landgericht Berlin auf Widerspruch der
       taz hin auf, weil die im "double-opt-in"-Verfahren übersandte
       Bestätigungs-E-Mail die Rechte Gravenreuths nicht verletzte: Das
       Kammergericht kündigte am Donnerstag an, die Berufung von Gravenreuth gegen
       dieses Urteil zurück zu weisen: Die taz habe in vorbildlicher Weise
       Vorkehrungen getroffen, dass niemand unaufgefordert mit dem Newsletter
       bedacht werde. Gravenreuth nahm daraufhin seine Berufung gegen das
       Zivilurteil zurück. Die Machenschaften Gravenreuths haben ihm nun, neben
       dem Strafverfahren, nicht nur das erhoffte Honorar nicht beschert, sondern
       Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro.
       
       21 Aug 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Eisenberg
       
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