# taz.de -- Recht im Internet: Das Abmahnen geht weiter
       
       > Freiherr von Gravenreuth, der Urvater des Abmahnunwesens, ist wegen
       > Betrugs verurteilt. Die richtig tüchtigen Abmahner sind noch immer am
       > Werk, meinen Verbraucherschützer.
       
 (IMG) Bild: Drei Cocktails. Zugegeben, keine Long Island Ice Teas. Dafür ein garantiert abmahnungsfreies Foto.
       
       Zwei der eifrigsten Abmahner Deutschlands sind das Ehepaar Marion und
       Folkert Knieper aus der Lüneburger Heide. Auf [1][www.Marion-Kochbuch.de]
       befinden sich derzeit 2986 Rezepte - "alle mit Bild", wie der Besucher
       schon beim ersten Googlen erfährt. Wer jedoch eines dieser selbst
       geschossenen Fotos auf seine Website stellt, läuft Gefahr, Post vom
       Knieper'schen Anwalt zu bekommen. Neben einer nachträglichen
       Zahlungsaufforderung für die Nutzung des Schnappschusses wird darin auch
       sofort Abmahngebühr in Rechnung gestellt. "Mehrere hundert Abmahnungen sind
       es bestimmt gewesen", sagt Folker Kniepert gegenüber taz.de. Das Paar führe
       eine eigene Datenbank mit Verstößen, aus der sich ihre Anwälte
       erfolgversprechende Fälle gezielt aussuchen.
       
       Einer der letzten Briefe ging an das Bundesligaforum. Über die
       Google-Bildsuche stieß Knieper eines Tages auf das Foto eines Long Island
       Ice Teas, das er geschossen haben will. Als er daraufhin den Betreibern von
       www.bundesligaforen.de eine Lizenzforderung in Höhe von 120 Euro schickte,
       habe man dem Ehepaar gedroht, es öffentlich fertig zu machen. Im Forum
       hätte es sogar Pläne gegeben, die Abmahner zu Hause aufzusuchen und in ihre
       Schranken zu weisen. Daher will Knieper seinen genauen Wohnort nicht mehr
       im Netz lesen.
       
       Da das Bundesligaforum das Foto des Cocktails von einer katalanischen Seite
       übernommen hatte, die laut Knieper ihrerseits das Bild aus Marions Kochbuch
       gestohlen hat, ging Knieper diesmal leer aus. Allerdings gab das
       Landgericht Hamburg seiner Unterlassungsklage recht. Sollte sich also ein
       derartiger Fall wiederholen, wird es teuer.
       
       Laut einer Studie der Trusted Shop GmbH hat die Hälfte der Abgemahnten
       einen Schaden von über 1.500 Euro, in Einzelfällen mehrere Zehntausend
       Euro. Vor allem auf ebay bekämpften Unternehmen wie Abercrombie & Fitch
       oder Mediamarkt jeden noch so kleinen Verstoß. Und nicht nur da. In den
       letzten Monaten bedachte Mediamarkt auch zahlreiche Internetkonkurrenten
       mit Abmahnungen. Der Vorwurf: Die Konkurrenten würden pro Seite nur ein Mal
       auf Versandkosten und Mehrwertsteuer hinweisen. Mediamarkt war jedoch der
       Meinung, die Zusatzkosten müssten neben jedem einzelnen Artikel aufgeführt
       werden. Wie viele solcher Abmahnungen es gegeben hat, lässt sich allerdings
       nur schwer ermitteln, weil Mediamarkt nicht als Großkonzern auftritt,
       sondern jede Filiale einzeln klagen lässt. Anfang Oktober urteilte jedoch
       der Bundesgerichtshof zugunsten eines der Abgemahnten, dem PC-Onlineshop
       Mindfactory.de. Daher rechnet Rechtsanwalt Jens Dohmgoergen vom
       Bundesverband des Deutschen Versandhandels damit, dass Mediamarkt auch in
       den meisten anderen Verfahren den Kürzeren ziehen und auf den Prozess- und
       Anwaltskosten sitzen belieben wird.
       
       Trotzdem wollen Verbraucherschützer "das Prinzip Abmahnung nicht per se
       verurteilen", sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. "Aber es
       gibt Firmen bei denen man den Eindruck hat, sie machen nichts anderes."
       Auch Rechtsanwalt Dohmgoergen hat den Verdacht, dass es eine Allianz
       zwischen Anwälten und kleinen Shopbetreibern gibt, dass die Kanzleien den
       Mandant nur vorschieben, um abmahnen zu können. So habe kürzlich ein sehr
       kleiner Blumenversender aus Berlin massiv Abmahnungen an Konkurrenten
       verschickt. Nach dem Gesetz sind die Händler dazu verpflichtet, den Kunden
       online über sein Rückgaberecht zu informierten. Das hatten die Konkurrenten
       auch getan, allein die Formulierung entsprach nicht den Vorschriften.
       
       Laut Dohmgoergen entstehen durch die komplizierte Rechtssprechung im
       Internetshopping zahlreiche Angriffspunkte für diejenigen, die sich aufs
       Abmahnungen-Schreiben spezialisiert haben. Sobald ein Gericht eine falsche
       Formulierung beanstande, würden sie losgoogeln, um Anbieter aufzuspüren,
       die ähnliche Fehler auf ihrer Seite haben. Nicht zuletzt, weil die Chancen
       für Abmahner wie die Kniepers juristisch recht gut stehen. Denn anders als
       Marken, die erst eingetragen werden müssen, steht praktisch jedes Bild
       unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, ohne dass der Fotograf einen
       Finger rühren muss.
       
       7 Nov 2007
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.marion-kochbuch.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sarah Stricker
       
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