# taz.de -- Karlsruhe kassiert Gesetz Bayerns: Demorecht entschärft
       
       > Per Eilbeschluss stutzt das Bundesverfassungsgericht die verschärften
       > Regeln des bayrischen Versammlungsrechts. Die Behörden dürfen nicht mehr
       > ohne Anlass filmen.
       
 (IMG) Bild: Wurden vom Verfassungsgericht teils bestätigt: Gegner des bayerischen Versammlungsgesetzes
       
       FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des bayerischen
       Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit einer einstweiligen
       Anordnung reagierten die Richter auf eine Klage der bayerischen Opposition.
       Die Polizei darf Filmaufnahmen von friedlichen Demonstrationen bis auf
       Weiteres nicht mehr speichern.
       
       Seit der Föderalismusreform von 2006 können die Bundesländer eigene
       Versammlungsgesetze beschließen. Bayern war das erste Bundesland, das die
       neue Befugnis für eine umfassende Verschärfung nutzte. Hiergegen klagten 13
       bayerische Organisationen, unter anderem DGB, SPD, Grüne und - vor ihrem
       Regierungseintritt - die FDP. Sie halten die Reform in Gänze für
       verfassungswidrig, weil sie auf "bürokratische Gängelung" und
       Einschüchterung der Bürger abziele.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag noch nicht über die Klage
       entschieden, deren Ausgang als "offen" bezeichnet wurde. Per Eilbeschluss
       wurde jetzt nur bestimmt, was bis zum endgültigen Urteil gilt.
       
       So darf Bayern keine Bußgelder mehr verhängen, wenn ein Demoveranstalter
       nicht vorab die Namen aller Ordner mitteilt. Auch Demonstranten, deren
       "äußeres Erscheinungsbild den Eindruck von Gewaltbereitschaft" vermittelt,
       drohen vorerst keine Bußgelder bis 3.000 Euro.
       
       Allerdings bleiben die entsprechenden Ge- und Verbote in Kraft. Die
       bayerische Polizei kann also das Verbot militanter Kleidung im Einzelfall
       durchaus durchsetzen und im Extremfall sogar eine widerspenstige
       Demonstration auflösen. Die Polizei muss nur die gesetzliche Pflicht im
       Einzelfall per Verwaltungsakt konkretisieren. Bußgelder sahen die
       Verfassungsrichter dagegen als problematisch an, weil sie ohne weitere
       Vorwarnung verhängt werden können. Dadurch drohe den Veranstaltern und
       Teilnehmern ein schwer zu kalkulierendes Risiko, das zur Einschüchterung
       führe.
       
       Beschränkungen ordnete das Gericht auch für das Filmen von Demonstrationen
       an. Das neue Gesetz ließ solche Aufnahmen zur Lenkung von Polizeieinsätzen
       zu. Außerdem durften die Aufnahmen für die taktische Auswertung der
       Einsätze gespeichert werden. In dieser "anlasslosen Datenbevorratung" sahen
       die Richter "gravierende" Nachteile, weil die zeitlich unbegrenzte
       Speicherung von Bildern einen "Einschüchterungseffekt" haben könne. Auch
       bei Übersichtsaufnahmen können mit heutiger Technik einzelne Teilnehmer
       identifiziert werden.
       
       Bis zum endgültigen Urteil darf die bayerische Polizei deshalb bei
       Versammlungen in geschlossenen Räumen gar nicht mehr filmen. Bei
       Kundgebungen unter freiem Himmel darf sie nur Kameras einsetzen, wenn die
       Versammlung "unübersichtlich" ist. Speichern darf sie diese
       Übersichtsaufnahmen nur, wenn von der Kundgebung "erhebliche Gefahren für
       die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen". Und auch dann sind die
       Aufnahmen rechtstreuer Personen spätestens nach zwei Monaten zu löschen.
       Wann das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts folgt, ist noch unklar.
       
       27 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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