# taz.de -- Karlsruhe kassiert Gesetz Bayerns: Demorecht entschärft
> Per Eilbeschluss stutzt das Bundesverfassungsgericht die verschärften
> Regeln des bayrischen Versammlungsrechts. Die Behörden dürfen nicht mehr
> ohne Anlass filmen.
(IMG) Bild: Wurden vom Verfassungsgericht teils bestätigt: Gegner des bayerischen Versammlungsgesetzes
FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des bayerischen
Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit einer einstweiligen
Anordnung reagierten die Richter auf eine Klage der bayerischen Opposition.
Die Polizei darf Filmaufnahmen von friedlichen Demonstrationen bis auf
Weiteres nicht mehr speichern.
Seit der Föderalismusreform von 2006 können die Bundesländer eigene
Versammlungsgesetze beschließen. Bayern war das erste Bundesland, das die
neue Befugnis für eine umfassende Verschärfung nutzte. Hiergegen klagten 13
bayerische Organisationen, unter anderem DGB, SPD, Grüne und - vor ihrem
Regierungseintritt - die FDP. Sie halten die Reform in Gänze für
verfassungswidrig, weil sie auf "bürokratische Gängelung" und
Einschüchterung der Bürger abziele.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag noch nicht über die Klage
entschieden, deren Ausgang als "offen" bezeichnet wurde. Per Eilbeschluss
wurde jetzt nur bestimmt, was bis zum endgültigen Urteil gilt.
So darf Bayern keine Bußgelder mehr verhängen, wenn ein Demoveranstalter
nicht vorab die Namen aller Ordner mitteilt. Auch Demonstranten, deren
"äußeres Erscheinungsbild den Eindruck von Gewaltbereitschaft" vermittelt,
drohen vorerst keine Bußgelder bis 3.000 Euro.
Allerdings bleiben die entsprechenden Ge- und Verbote in Kraft. Die
bayerische Polizei kann also das Verbot militanter Kleidung im Einzelfall
durchaus durchsetzen und im Extremfall sogar eine widerspenstige
Demonstration auflösen. Die Polizei muss nur die gesetzliche Pflicht im
Einzelfall per Verwaltungsakt konkretisieren. Bußgelder sahen die
Verfassungsrichter dagegen als problematisch an, weil sie ohne weitere
Vorwarnung verhängt werden können. Dadurch drohe den Veranstaltern und
Teilnehmern ein schwer zu kalkulierendes Risiko, das zur Einschüchterung
führe.
Beschränkungen ordnete das Gericht auch für das Filmen von Demonstrationen
an. Das neue Gesetz ließ solche Aufnahmen zur Lenkung von Polizeieinsätzen
zu. Außerdem durften die Aufnahmen für die taktische Auswertung der
Einsätze gespeichert werden. In dieser "anlasslosen Datenbevorratung" sahen
die Richter "gravierende" Nachteile, weil die zeitlich unbegrenzte
Speicherung von Bildern einen "Einschüchterungseffekt" haben könne. Auch
bei Übersichtsaufnahmen können mit heutiger Technik einzelne Teilnehmer
identifiziert werden.
Bis zum endgültigen Urteil darf die bayerische Polizei deshalb bei
Versammlungen in geschlossenen Räumen gar nicht mehr filmen. Bei
Kundgebungen unter freiem Himmel darf sie nur Kameras einsetzen, wenn die
Versammlung "unübersichtlich" ist. Speichern darf sie diese
Übersichtsaufnahmen nur, wenn von der Kundgebung "erhebliche Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen". Und auch dann sind die
Aufnahmen rechtstreuer Personen spätestens nach zwei Monaten zu löschen.
Wann das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts folgt, ist noch unklar.
27 Feb 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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