# taz.de -- Überwachung auf Demonstrationen: Kriminelle Kameras
> Das Abfilmen der Demonstration „Freiheit statt Angst“ im Oktober 2008 sei
> rechtens gewesen, behauptet der Berliner Innensenator. Bürgerrechtler
> sagen, die Polizei überschreite regelmäßig ihre Befugnisse.
(IMG) Bild: Dürfen sich vermummen, oft aber nicht filmen: Polizisten auf Demonstrationen
Eine Demonstration gegen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung wurde von
zahllosen Kameras der Polizei gefilmt. Übertrieben oder sogar provozierend
fanden dies die Demonstrierenden. Zahllose PolizistInnen waren bei der
Demonstration „Freiheit statt Angst“ im Oktober 2008 mit Kameras
ausgestattet und dokumentierten das Geschehen. Rechtswidrig, meinen
Bürgerrechtler.
Für das Filmen auf Demonstrationen sieht das Versammlungsgesetz hohe Hürden
vor. „Weil die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gewichtige Grundrechte
sind und der Staat sie ermöglichen und nicht durch Überwachungsmaßnahmen
verhindern soll“, kommentierte der Geschäftsführer des Republikanischen
Anwältinnen und Anwältevereins (RAV), Hannes Honecker. Es müssen demnach
„tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, nach denen von den
Demonstrationsteilnehmenden „erhebliche Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung“ ausgehen, damit auf Versammlungen gefilmt werden
darf.
Diese Voraussetzungen hätten bei der „Freiheit statt Angst“-Demonstration
im vergangenen Oktober vorgelegen, behauptet nun der Berliner Senator für
Inneres und Sport, Ehrhart Körting. Schließlich sei auf der
Internet-Plattform Indymedia zu Vermummung und „direkten Aktionen gegen
Überwachungskameras“ aufgerufen worden.
Diese Argumentation hält der RAV-Rechtsanwalt Sven Adam nicht für
stichhaltig. „Es müssen auf der Demonstration solche Anhaltspunkte
ersichtlich sein, nicht im Vorfeld.“ Ist eine Demonstration friedlich, darf
nicht gefilmt werden.
Gerade das Filmen wegen befürchteter Vermummung scheint zudem nicht dazu
geeignet, Straftaten zu verhindern. Vermummen sich die meisten doch gerade
wegen der polizeilichen Überwachung. „Je weniger Kameras da sind, desto
eher verzichten Demonstrationsteilnehmer auf Vermummung“, sagte der
Demonstrationsleiter Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Aktionsbündnis
Freiheit statt Angst. „Und leider haben wohl einzelne Kamerateams der
Polizei viel mehr gefilmt, als nötig.“ Nach Auffassung des Bündnisses
stellt das Vermummungsverbot an sich bereits einen schweren Eingriff in das
Versammlungsrecht dar.
Das Bundesverfassungsgericht sprach sich schon in seinem
Volkszählungsurteil von 1984 implizit gegen Videoüberwachung auf
Demonstrationen aus. Wer nämlich damit rechne, dass eine Teilnahme an einer
Versammlung behördlich registriert werde, „wird möglicherweise auf eine
Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten.“ Nicht nur die
individuellen Entfaltungschancen wären dann beeinträchtigt, sondern auch
das Gemeinwohl: „Weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung
eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger
begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist", so das
Bundesverfassungsgericht.
Trotzdem gehört das Abfilmen von Demonstrationen mittlerweile zu den
polizeilichen Standardmaßnahmen. „Regelmäßig sind Kameras im Einsatz, ohne
dass Einsatzgründe für das Filmen erkennbar sind“, berichtet der
RAV-Geschäftsführer Honecker. „Die Polizeien teilen in der Regel auch ihre
Einsatzgründe nicht mit, so dass davon auszugehen ist, dass regelmäßig
unabhängig von den im Gesetz genannten Gründen gefilmt wird.“
Die neuen Versammlungsgesetze auf Länderebene, die von verschiedenen
Bundesländern derzeit geplant sind, sehen eine deutliche Ausweitung der
behördlichen Befugnisse vor. „Sofern es zur Auswertung des
polizeitaktischen Vorgehens erforderlich sein kann, darf die Polizei auch
Übersichtsaufnahmen anfertigen“, heißt es zum Beispiel im bayerischen
Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Passage unlängst für
verfassungswidrig.
26 Feb 2009
## AUTOREN
(DIR) Benjamin Laufer
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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