# taz.de -- Kommentar Demorecht: Ein Grundrecht verstehen
> Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsgesetz teilweise
> eingeschränkt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Karlsruhe hat die Probleme für das Demonstrationsrecht immerhin gesehen,
wenn auch noch nicht wirksam beseitigt. Der Eilbeschluss zum bayerischen
Versammlungsrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung und lässt auf
ein liberales Urteil in der Hauptsache zumindest hoffen.
Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die
Kamerabeobachtung von Demonstrationen einschüchternd wirkt. Auch anderen
bayerischen Erfindungen, wie dem vagen Verbot militanter Kleidung, hat das
Gericht korrekt attestiert, dass sie die Bürger vom Gebrauch ihrer
Grundrechte abschrecken können.
Doch der Karlsruher Eilbeschluss ist halbherzig. So bleibt etwa die
Kamerabeobachtung von größeren Demos zulässig; die Bilder dürfen nur nicht
gespeichert werden. Kann so eine Einschüchterungswirkung ausgeschlossen
werden? Wie sollen Demonstranten erkennen, ob die Bilder nur übertragen
oder doch gespeichert werden? Im Interesse einer möglichst unbeschränkten
Demonstrationsfreiheit gibt es nur eine Lösung: keine staatlichen Kameras
auf friedliche Demonstrationen.
Ein anderer Kardinalfehler des bayerischen Gesetzes ist gestern noch gar
nicht zur Sprache gekommen, weil die linken Kläger hier die CSU-Linie voll
mittragen: die gezielte Erschwerung rechtsradikaler Versammlungen. Wenn
schon die drohende "Verharmlosung" des Nationalsozialismus zu
Versammlungsverboten führen kann, ist nicht nur der Willkür Tür und Tor
geöffnet. Zwischen erwünschten und unerwünschten Demonstrationen zu
unterscheiden, führt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ad absurdum.
Demonstrationen sind nun mal vor allem für diejenigen wichtig, die
unliebsame Meinungen äußern wollen und keinen Zugang zu den
Mainstream-Medien haben. Der Staat hat sich deshalb jeder Bewertung der
Positionen einer Kundgebung zu enthalten. Wer - wie die Kläger - nur für
sich selbst Demonstrationsfreiheit fordert, für seine politischen Gegner
aber ein stark eingeschränktes Feind-Versammlungsrecht mitträgt, hat von
diesem Grundrecht wenig verstanden. Auch hier wird Karlsruhe hoffentlich im
endgültigen Urteil noch wirksam gegensteuern.
27 Feb 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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