# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung bei Demos: Polizei braucht Überwachung
       
       > Eine Kennzeichnung der Polizisten ist überfällig. Denn wer die
       > Überwachungsrechte gegenüber seinen Bürger so stark ausweitet, darf sich
       > selber nicht vermummen.
       
 (IMG) Bild: Szene aus dem Beweisfilm, kurz bevor Demonstrant H. von einem weiteren Polizisten brutal verprügelt wird
       
       Das Video ist ein Volltreffer. Es zeigt klar und deutlich, wie Polizisten
       friedliche Teilnehmer der Demonstration "Freiheit statt Angst" am Samstag
       mit gezielten Schlägen ins Gesicht verletzten. Die vom Chaos Computer Club
       erstellte Filmsequenz belegt aber nicht nur einen zumindest in seinem
       Ablauf leider typischen Polizeiübergriff. Sie demonstriert zudem, dass
       Straftaten mit guter Elektrotechnik dokumentiert werden können. Wird die
       von Kritikern der Videoüberwachung verwendet, müssen sie damit rechnen,
       Applaus von der falschen Seite zu bekommen.
       
       Zwar gibt es einen riesigen Unterschied zwischen verdachtsunabhängiger
       Videoüberwachung, die alles und jeden aufnimmt, und der anlassbezogenen
       Dokumentation von Straftaten. Doch auch wer für Letzteres plädiert, nimmt
       in Kauf, dass die Polizei bei Demonstrationen mit Kameras rumläuft. Der
       Anlass für das Drücken des Aufnahmeknopfes lässt sich leicht definieren.
       Puristischen Kritikern kann das nicht gefallen.
       
       Doch solange sich Polizisten weiter hinter der Anonymität ihrer Uniform
       verstecken dürfen, gibt es kaum ein anderes Mittel, um gegen Übergriffe aus
       ihren Reihen vorzugehen. Denn der Staat, der seine Überwachungsrechte gegen
       den Bürger massiv ausgebaut hat, gestattet sich umgekehrt immer noch ein
       weitreichendes Vermummungsgebot. Anzeigen scheitern viel zu oft daran, dass
       die Tat keinem einzelnen Beamten zuzuordnen ist. Deshalb ist eine
       Kennzeichnung der Polizisten durch Namen oder Nummern überfällig.
       
       Der einzelne Bürger hat das Recht, Dinge vor der Allgemeinheit zu
       verbergen. Für den Staat und seine Organe aber gilt das Standardargument
       der Kontrollfanatiker: Nur wenn er nichts zu verbergen hat, muss er
       Transparenz nicht fürchten.
       
       15 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
       
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