# taz.de -- Ex-RAF-Terroristin legt Haftbeschwerde ein: Verena Becker will raus
       
       > Verena Becker, ehemalige RAF-Terroristin, hat Haftbeschwerde eingelegt.
       > Der Anwalt der ehemaligen Terroristin sieht weder dringenden Tatverdacht
       > noch Fluchtgefahr.
       
 (IMG) Bild: Bis zu ihrer Festnahme im August 2009 lebte Becker in Berlin-Zehlendorf.
       
       BERLIN taz | Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine
       Haftbeschwerde eingelegt. Die Bundesanwaltschaft spricht sich jedoch für
       eine Fortsetzung der Untersuchungshaft aus. Voraussichtlich Anfang Dezember
       wird der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof über die Fortdauer der
       U-Haft entscheiden.
       
       Becker war im August festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hat den
       dringenden Tatverdacht, dass Becker an der Ermordung des damaligen
       Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt war. Sie soll
       zumindest die Bekennerschreiben frankiert und zugeklebt haben, worauf neue
       DNA-Untersuchungen hindeuten. Sie könnte deshalb als Mittäterin wegen
       Mordes angeklagt werden. Bisher war sie wegen dieses Vorwurfs nicht
       angeklagt worden. Dass Becker persönlich Buback erschossen hat, was dessen
       Sohn Michael Buback vermutet, ist für die Bundesanwaltschaft bisher nicht
       bewiesen.
       
       Die von Beckers Anwalt Walter Venedey formulierte Haftbeschwerde bestreitet
       sowohl den dringenden Tatverdacht wie auch eine mögliche Fluchtgefahr.
       Außerdem macht der Anwalt gesundheitliche Probleme der 57-Jährigen geltend.
       Nach Medieninformationen leidet Becker unter einer seltenen Krankheit, die
       die Tränen- und Speicheldrüsen beeinträchtigt.
       
       Die Bundesanwaltschaft hat in einer Stellungnahme vom Mittwoch den Antrag
       zurückgewiesen. Sie geht weiterhin von dringendem Tatverdacht und
       Fluchtgefahr aus und stützt sich wohl vor allem auf Unterlagen Beckers, die
       bei einer Hausdurchsuchung im August sichergestellt wurden. Dort
       reflektierte Becker ihr bisheriges Leben und schrieb Sätze wie: "natürlich
       würde ich es heute nicht wieder tun" - ohne dass klar wird, was sie konkret
       damit meint. Auch eine "Ortsveränderung" wurde erwähnt. Becker pflegt die
       esoterisch gefärbte Selbsterfahrungstechnik des "Intuitiven Schreibens".
       Dabei werden Gedanken spontan niedergeschrieben, weil so angeblich die
       innere Stimme zu Wort komme.
       
       Noch nicht abschließend entschieden ist, ob die Aussagen, die Becker Anfang
       der 80er-Jahre beim Verfassungsschutz machte, entsperrt werden. Die
       Bundesanwaltschaft hat im Oktober zum dritten Mal beantragt, die Akten
       gerichtsverwertbar zu machen. Ex-Innenminister Schäuble begründete die
       Sperrung mit dem einst zugesagten Informantenschutz. Ob sich sein
       Nachfolger Thomas de Maizière neu positioniert, wird mit Spannung erwartet.
       Anders als von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gemeldet, hat Becker
       nicht die Entsperrung ihrer damaligen Aussagen beantragt.
       
       19 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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