# taz.de -- Menschenrechtler zum Fall Jalloh: "Selbsttötung ist nicht bewiesen"
       
       > Eine Menschenrechtsliga fordert neue Ermittlungen für die Wiederholung
       > des Prozesses: Die Selbsttötung Oury Jallohs im Polizeigewahrsam sei eine
       > "unbewiesene Grundannahme".
       
 (IMG) Bild: Flugblatt bei einer Demonstration für Oury Jalloh von 2006.
       
       HAMBURG apd | Nach der Anordnung eines neuen Prozesses zum Feuertod des
       Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam fordert eine
       Menschenrechtsorganisation neue Ermittlungen. Der Vizepräsident der
       Internationalen Liga für Menschenrechte, der Bremer Rechtsanwalt Rolf
       Gössner, sagte dem Spiegel, er tendiere zwar nicht zu der Mordtheorie von
       Angehörigen und Freunden Jallohs, "aber diesem Verdacht muss stärker als
       bisher nachgegangen werden".
       
       Wegen "Lücken in der Beweisführung" hatte der Bundesgerichtshof am
       Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Dessau für einen Polizeibeamten
       aufgehoben und den Fall an das Landgericht Magdeburg verwiesen (s. Kasten
       "Mehr zum Thema" unten).
       
       Gössner sagte dem Nachrichtenmagazin zufolge, die "unbewiesene
       Grundannahme" einer Selbsttötung habe bislang "die Option verbaut, auch
       andere Ursachen für das Entstehen des Feuers zu prüfen". So seien
       verschiedene Indizien nicht hinreichend gewürdigt worden, die auf ein
       Verschulden Dritter hindeuten könnten, etwa der Nasenbruch und die
       Trommelfellverletzung Jallohs.
       
       Auch der Dessauer Rechtsextremismus-Experte Marco Steckel fordert, die
       Rolle der Polizei neu zu bewerten. Dass Beamte an der Entstehung des
       Brandes in der Zelle beteiligt gewesen sein könnten, "stehe immer noch als
       Hypothese im Raum", wird er zitiert.
       
       In dem neuen Prozess muss sich der Polizeibeamte Andreas S. verantworten,
       den die Dessauer Richter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im
       Amt freigesprochen hatten. Polizisten hatten den 23-jährigen Jalloh aus
       Sierra Leone am 7. Januar 2005 in einer Ausnüchterungszelle an Händen und
       Füßen gefesselt und ans Bett fixiert. Trotzdem soll er mit einem Feuerzeug
       den Matratzenüberzug geöffnet und die Schaumstoffmatte angezündet haben.
       
       Der Dienstgruppenleiter Andreas S. hielt das Signal des Rauchmelders nach
       eigener Aussage für einen Fehlalarm und schaltete es ab. Der BGH sah es als
       fraglich an, ob und wie es Jalloh möglich gewesen sein konnte, den Brand zu
       legen. Die Zweifel sprächen aber nicht zwingend dafür, dass der Brand von
       Dritten, also einem Polizisten, gelegt worden sei.
       
       Einer der Verteidiger im Dessauer Prozess, Attila Teuchtler, warf dem
       Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, versuchte politische
       Einflussnahme auf die Justiz vor. Dieser hatte erklärt, nun gebe es die
       Chance zu einer vollständigen juristischen Aufarbeitung des Falls. Der
       Focus zitiert Teuchtler mit der Kritik: "Der Minister erweckt den Eindruck,
       damals sei unvollständig ermittelt, falsch ausgesagt oder etwas vertuscht
       worden. Das ist Unfug."
       
       Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter des Dessauer
       Landgerichts, Manfred Steinhoff, kritisiert, es seien überwiegend
       Polizeibeamte gewesen, die mit widersprüchlichen Aussagen verhindert haben,
       dass die Wahrheit nicht gefunden werden konnte.
       
       11 Jan 2010
       
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