# taz.de -- Medizinische Forschung: Unbequeme Studien bleiben geheim
       
       > Arzneimittelstudien werden oft nur veröffentlicht, wenn sie erfolgreich
       > verlaufen sind. Pharmaexperten fordern nun eine Veröffentlichungspflicht
       > für die Ergebnisse von Arzneimitteltests.
       
 (IMG) Bild: Die Ergebnisse vieler Arzneimitteltests gelangen nicht an die Öffentlichkeit.
       
       "Forschung ist die beste Medizin" - diesen einprägsamen Slogan verbreitet
       der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) seit Jahren via
       Anzeigen, Fernsehspots und einer Kampagnen-Website. Mit Überschriften wie
       "Klinische Studien - Schlüssel zum Erfolg" geht es offensichtlich auch
       darum, Menschen zur Teilnahme an Arzneimitteltests zu bewegen.
       
       Derartige Studien sind Pflicht; sie sollen belegen, dass ein neues
       Medikament wirkt und mögliche, riskante Nebenwirkungen in Abwägung zum
       Nutzen noch vertretbar sind. Gelingt der Nachweis, ist die Bahn frei für
       die behördliche Zulassung und anschließende Vermarktung.
       
       Rund 1.300 solcher Arzneistudien laufen laut VFA jährlich in Deutschland,
       je nach Prüfphase machen zwischen 10 und 10.000 Testpersonen mit. Auf
       seiner Internetseite erläutert der VFA: "Forschende Pharmaunternehmen haben
       sich verpflichtet, die Ergebnisse jeder von ihnen beauftragten
       Patientenstudie zu veröffentlichen, wenn das erprobte Präparat zugelassen
       wird."
       
       Entscheidend in diesem Satz ist das Wörtchen "wenn": Es besagt, dass sich
       die verheißene Transparenz grundsätzlich auf solche Studien beschränkt, die
       aus Sicht des Auftraggebers erfolgreich verlaufen sind.
       
       Das angestrebte Ziel wird aber auch oft verfehlt - etwa, wenn eine
       klinische Prüfung abgebrochen werden muss, weil Probanden gesundheitliche
       Schäden erlitten haben oder sich während der Testreihen herausstellt, dass
       das Prüfpräparat nicht wirkt wie erhofft.
       
       Einblick haben allenfalls die sogenannten Ethikkommissionen. Sie müssen vor
       jeder klinischen Studie eine "zustimmende Bewertung" abgeben und auch
       während der Versuchsphasen über eventuelle Komplikationen informiert
       werden.
       
       Allerdings wirken die Gremien vertraulich - und ob, wo und durch wen
       klinische Prüfungen abgebrochen wurden, wird nirgends systematisch
       registriert und veröffentlicht.
       
       "Zirka 50 Prozent von dem, was als klinische Studien begonnen wird, sieht
       nie die Öffentlichkeit", sagt Gerd Antes, der am Universitätsklinikum
       Freiburg das "Deutsche Register Klinischer Studien" mit aufbaut; für dieses
       Projekt bewilligte das Bundesforschungsministerium im Herbst 2007 insgesamt
       2,2 Millionen Euro. Zurzeit sind Angaben zu gerade mal 157 Studien online
       und für jeden Internetsurfer frei zugänglich - die Registrierung ist
       freiwillig und beruht auf Goodwill von Forschern und Pharmafirmen.
       
       Die hohe Rate an unterbliebenen Publikationen hält Antes für "völlig
       unakzeptabel". Das Problem werde "noch dadurch verstärkt, dass ,positive'
       Studienergebnisse schneller und häufiger publiziert werden als ,negative'
       Ergebnisse", erklären Antes und seine Registerkollegen im
       Bundesgesundheitsblatt (Ausgabe 4/2009). Werden negative Resultate gezielt
       verschwiegen, führe dies zu einer "systematischen Verzerrung", was
       Fachleute als "Publikationsbias" kritisieren.
       
       Mögliche Folgen seien "erheblicher Überoptimismus bezüglich der Wirksamkeit
       einer (neuen) Therapie bis hin zur Ignoranz potenzieller Nebenwirkungen".
       Auch bestehe die Gefahr, dass Forscher ganze Studien "unnötigerweise"
       wiederholen und unwissentlich Probanden dem Risiko bereits erwiesener, aber
       nicht publizierter Nebenwirkungen aussetzen könnten.
       
       "Wer Ergebnisse einer Studie geheim hält, hintergeht die teilnehmenden
       Patienten und stellt die Rechtmäßigkeit der Einwilligung zur
       Studienteilnahme in Frage", kritisiert Peter Sawicki, Leiter des Kölner
       Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
       Als Anlass, die Öffentlichkeit derart zu alarmieren, nahm Sawicki einen
       Ende November veröffentlichten Abschlussbericht, mit dem das IQWiG drei
       Medikamente gegen Depressionen bewertet hat.
       
       Einer der Hersteller, die Firma Pfizer, habe die Erstellung des Berichts
       "massiv behindert", sagt Sawicki, dessen - aus Beiträgen der gesetzlich
       Krankenversicherten finanziertes - Institut die Aufgabe hat, "verlässliche
       Schlussfolgerungen über Nutzen und Schaden" von Arzneien zu ziehen. Pfizer
       habe sich "über lange Zeit geweigert", dem IQWiG Informationen zu Studien
       über den Wirkstoff Reboxetin zur Verfügung zu stellen, der seit 1997 in
       Deutschland zugelassen ist.
       
       Mehrfach habe das IQWiG eine Liste "aller publizierten und unpublizierten
       Daten" vergeblich vom Hersteller erbeten; in der öffentlich zugänglichen
       Literatur hätten nur Daten von rund 1.600 Patienten vorgelegen, die für
       einen Nutzen des Wirkstoffs sprachen. Die Kölner Wissenschaftler fanden es
       aber "offenkundig", dass Pfizer hier "knapp zwei Drittel aller bislang in
       Studien erhobenen Daten unter Verschluss hielt", so dass eine Auswertung
       nur der frei verfügbaren Daten ein verzerrtes Bild ergeben hätte.
       
       "Erst unter öffentlichem Druck", so das IQWiG, habe Pfizer die angemahnten
       Daten doch noch vollständig offen gelegt. So konnten Sawickis Kollegen
       letztlich 17 "für die Nutzenbewertung geeignete" Studien mit insgesamt etwa
       5.100 Patienten analysieren. Fazit des IQWiG: Weder für die Akuttherapie
       noch für die Rückfallprävention sei ein Nutzen für Reboxetin belegt. Weder
       hätten Patienten im Vergleich zu einem Scheinmedikament besser auf die
       Therapie angesprochen, noch konnten sie mit dem Wirkstoff ihren Alltag
       besser bewältigen.
       
       Der Hersteller konterte mit einer eigenen Pressemitteilung, Titel: "Pfizer
       sieht positiven Nutzen von Reboxetin für die Behandlung der Depression".
       Man werde den IQWiG-Bericht nun prüfen und später detaillierter Stellung
       nehmen; im Übrigen sei Reboxetin "ein bereits älterer Wirkstoff", der zur
       Behandlung von Depressionen nur noch "bei einem kleinen Teil der Patienten"
       eingesetzt werde.
       
       Das IQWiG fordert eine "EU-weite gesetzliche Verpflichtung zur
       Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Studien", was auch die schon
       zugelassenen Medikamente einschließen müsse. Die Bundesregierung solle
       darauf dringen, dass auf EU-Ebene eine verbindliche Regelung umgesetzt
       werde, wie sie bereits seit Herbst 2007 in den USA in Kraft sei.
       
       Registrierung und Publikation sollten für alle Varianten von medizinischen
       Versuchen mit Menschen obligatorisch sein, empfehlen Experten wie Gerd
       Antes. Denn es werden nicht nur Arzneien an Testpersonen erprobt, sondern
       auch Medizinprodukte, technische Geräte sowie chirurgische und
       diagnostische Verfahren.
       
       8 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
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